Full text : Ernährungswirtschaftliche Gegenwartsprobleme in Österreich

ohne  welches  sich  die  Schwierigkeiten  unserer  Produktion  noch  wesentlich
verschärfen  würden.  Bei  Zulassung  der  völligen  freien  Einfuhr  ist  dies
sicherlich  nicht  gewährleistet.  Es  ist  klar,  daß  das  Ausland  größeres
Interesse  an  der  Abgabe  von  fertigen  Produkten  (zum  Beispiel  Mehl
statt  Getreide)  als  an  der  Ausfuhr  der  Rohstoffe  hat;  auch  kann  nicht
übersehen  werden,  daß  Zölle  bei  der  heutigen  Preisgestaltung  selbstverständlich ­
  keine  Rolle  spielen.
Aus  allen  diesen  Gründen  erachte  ich  derzeit  die  völlige
Freilassung  der  Einfuhr,  soweit  dieselbe  für  den  Inlands-Verbrauch
  dient,  in  voller  Freiheit  und  ohne  Beschränkung
noch  nicht  möglich.  Der  Zeitpunkt  für  die  völlige  Freilassung  des
Einfuhrverkehrcs  auf  dem  Gebiete  des  Nahrnngsmittelbednrfes  —  mit
Ausnahme  des  Transit-  und  Beriedlungsvcrkehres  —  ist  noch  nicht
gekommen.  Ein  solches  Experiment  wäre  ein  Sprung  ins  Dunkle,  dem
ein  vorsichtiger  Abbau  unter  gewissenhafter  Beobachtung  der  Entwicklung
der  Verhältnisse  unbedingt  vorzuziehen  ist.
Damit  ist  nicht  gesagt,  daß  die  private  Einfuhr  unterbunden
iverden  soll.  So  etwas  wäre  unsinnig.  Meine  Meinung  geht  vielmehr
dahin,  daß  neben  den  staatlichen  Einkaufsorganisationen,  di^
sich  als  die  kaufiuännischen  Vollzugsorgane  des-  Staates  darstellen  uni
selbstverständlich  kaufmännisch  geleitet  werden  müssen,  auch  die  private
Einfuhrtätigkeit  zugelassen  werden  soll  und  muß  —  abes
nicht  unbeschränkt  und  nicht  in  voller  Freiheit,  sondert!
überwacht  und  kontrolliert.  Lnxuseinfuhren  müssen  verboten  bleibest.
Eine  Monopolisierung  der  staatlichen  Einfuhrtätigkeit  soll  eventuell  nur
hinsichtlich  jener  Artikel  stattfinden,  bei  welchen  der  Staat  bei  der
Abgabe  Zuschüsse  leistet  und  die  Rationierung  durch  inländische  Zu
lieferungen  zuin  Teile  gedeckt  wird.
Die  Überwachung  der  Einfuhr  hat  im  Wege  einer  Eiusuhrsbewilligung
  stattzufinden,  deren  Erteilung  aber  möglichst  vereinfacht
und  beschleunigt,  sowie  bürokratischer  Weittvendigkeiten  entkleidet  werden
muß.  Wenn  einmal  prinzipiell  die  Notwendigkeit  oder  Zulässigkeit  der
Einfuhr  durch  die  Bewilligung  im  einzelnen  Falle  ausgesprochen  ist,
könnte  meiner  Meinung  nach  jede  weitere  Beschränkung  hinsichtlich  der
Zahlungsmodalitäten,  sofern  nicht  Valuten  von  einer  staatlichen  Stelle
in  Anspruch  genommen  werden,  entfallen.  Je  nach  der  Lage  der  Dinge
könnten  fallweise  bestinnnte  Einfuhrkontiugente  für  einzelne  Artikel  festgesetzt ­
  werden,  für  die  dann  die  Formalitäten  noch  mehr  abgekürzt
werden  könnten.

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