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Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.
2. Die „Methode“ der Ermittlungen beschränkte sich in der Hauptsache auf die
Durchsicht von 6 Tageszeitungen (Frankfurter Zeitung, Magdeburgische Zeitung, Schle
sische Zeitung, Hamburger Nachrichten, Dresdner Nachrichten, Berliner Tageblatt) sowie
auf die der meisten Jahresberichte der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten. Die Auf
findung der übrigen Notizen ist bei der gelegentlichen Durchsicht von Fachblättern,
Jahresberichten usw. erfolgt.
3. Die meisten der im Laufe des Jahres 1912 auf gefundenen Notizen wurden bereits
kurz in der Wochenschrift „Volkswohl“ (Dresden), dem Organ des „Zentralvereins für das
Wohl der arbeitenden Klassen“, in den dortigen ständigen Rubriken „Angestellten- und
Arbeiterfürsorge“ und „Armenpflege, Wohltätigkeit, Volkswohlfahrt“ verzeichnet. Daher
kommt es, daß diese Zeitschrift dann als Quelle angegeben ist, wenn das betreffende
ursprüngliche Zeitungsblatt nicht aufgehoben worden war.
4. Für die betreffenden Zuwendungen seitens der deutschen Aktiengesellschaf
ten und Banken dienten allein die Angaben im „Handbuch der deutschen Aktiengesell
schaften“ 1912 II und 1912/13 I als Grundlage. Von den hier mitgeteilten rund 9000 Ab
schlüssen konnten nur in 232 Fällen Beträge für Wohlfahrtsaufwendungen an Angestellte
und Arbeiter gefunden werden, da bei der überwiegenden Anzahl von Abschlüssen diese
Zuwendungen nicht gesondert aufgeführt, sondern meistens in der Position „Geschäfts
unkosten“ mit den übrigen Ausgaben verbucht waren.
5. Für die staatlichen und gemeindlichen außergesetzlichen Wohlfahrtsaufwen
dungen für die in eigenen Betrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter wurden
die im Jahre 1912 erschienenen, bzw. dem Verfasser zugänglichen Etats und Haushalt
rechnungen herangezogen.
Mit einiger Sicherheit waren aus diesen Unterlagen nur für 29 staatliche und für einige
wenige städtische Betriebswerke Angaben zu schöpfen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die
Zuwendungen der staatlichen und gemeindlichen Betriebe für Wohlfahrtszwecke nicht als
„freiwillige“ zu charakterisieren sind, da sie der Zustimmung der gesetzgebenden Körper
schaften unterliegen. Wir haben deshalb diese Beträge als „außergesetzliche“, d. h. als
solche, die nicht durch die gesetzliche Arbeiterversicherung vorgeschrieben sind, bezeichnet.
— Bei den staatlichen und städtischen Betrieben sind die für solche außergesetzliche Für
sorge aufgewendeten Beträge natürlich ganz bedeutend hohe und die von uns aus der ver
wickelten Struktur der Etats und Haushaltrechnungen herausgefundenen Angaben geben
nur ein sehr unvollkommenes Bild in dieser Richtung.
Beispielsweise geht die Vielseitigkeit der Wohlfahrtspflege für die Gemeindearbeiter
aus einer Erhebung des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter und aus dem kommu
nalen Jahrbuch hervor. Beide Veröffentlichungen bringen ihre positiven Feststellungen in
ausführlichen Tabellen zur Kenntnis. In den Arbeitsordnungen der größeren Gemeinde
betriebe befinden sich hiernach festbegrenzte Zusagen über Sommerurlaub bei Fortzahlung
des Lohnes, über Fortzahlung des Lohnes in Krankheitsfällen, über Zuschläge zu den Kranken
geldern bis zur Höhe des Lohnes, über Lohnzahlung bei Aufenthalt oder Überweisung in
Heilanstalten, über Lohnzahlung bei kürzeren Versäumnissen und militärischen Übungen,
über Bezahlung von Wochenfeiertagen, über Familien- und Kinderzulagen, über Unter
stützung von Hinterbliebenen, über Sterbegelder, über Ruhegehalt und Invalidenversiche
rungsergänzung für die städtischen Arbeiter, über Ruhelohn, über Pensionskassen, über Miet
zuschüsse, über Entfernungszuschläge zum Lohn, über Teuerungszulagen usw. Dazu
kommt, daß die meisten Gemeinden eine Kürzung der Arbeitszeit der städtischen Arbeiter,
in vielen Fällen bis zu 8 Stunden täglich, bewilligt haben.
Wenn man diese Vielseitigkeit außergesetzlicher Aufwendungen für die Wohlfahrt
städtischer Arbeiter mit dem geringfügigen Ergebnis von kaum 2 Millionen Mark, das aus
den Etats von 10 größeren deutschen Städten herauszuholen war, in Beziehung bringt, so
kann man ruhig den Schluß ziehen, daß in Wirklichkeit der Aufwand der deutschen Ge-