Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“. 
2. Die „Methode“ der Ermittlungen beschränkte sich in der Hauptsache auf die 
Durchsicht von 6 Tageszeitungen (Frankfurter Zeitung, Magdeburgische Zeitung, Schle 
sische Zeitung, Hamburger Nachrichten, Dresdner Nachrichten, Berliner Tageblatt) sowie 
auf die der meisten Jahresberichte der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten. Die Auf 
findung der übrigen Notizen ist bei der gelegentlichen Durchsicht von Fachblättern, 
Jahresberichten usw. erfolgt. 
3. Die meisten der im Laufe des Jahres 1912 auf gefundenen Notizen wurden bereits 
kurz in der Wochenschrift „Volkswohl“ (Dresden), dem Organ des „Zentralvereins für das 
Wohl der arbeitenden Klassen“, in den dortigen ständigen Rubriken „Angestellten- und 
Arbeiterfürsorge“ und „Armenpflege, Wohltätigkeit, Volkswohlfahrt“ verzeichnet. Daher 
kommt es, daß diese Zeitschrift dann als Quelle angegeben ist, wenn das betreffende 
ursprüngliche Zeitungsblatt nicht aufgehoben worden war. 
4. Für die betreffenden Zuwendungen seitens der deutschen Aktiengesellschaf 
ten und Banken dienten allein die Angaben im „Handbuch der deutschen Aktiengesell 
schaften“ 1912 II und 1912/13 I als Grundlage. Von den hier mitgeteilten rund 9000 Ab 
schlüssen konnten nur in 232 Fällen Beträge für Wohlfahrtsaufwendungen an Angestellte 
und Arbeiter gefunden werden, da bei der überwiegenden Anzahl von Abschlüssen diese 
Zuwendungen nicht gesondert aufgeführt, sondern meistens in der Position „Geschäfts 
unkosten“ mit den übrigen Ausgaben verbucht waren. 
5. Für die staatlichen und gemeindlichen außergesetzlichen Wohlfahrtsaufwen 
dungen für die in eigenen Betrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter wurden 
die im Jahre 1912 erschienenen, bzw. dem Verfasser zugänglichen Etats und Haushalt 
rechnungen herangezogen. 
Mit einiger Sicherheit waren aus diesen Unterlagen nur für 29 staatliche und für einige 
wenige städtische Betriebswerke Angaben zu schöpfen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die 
Zuwendungen der staatlichen und gemeindlichen Betriebe für Wohlfahrtszwecke nicht als 
„freiwillige“ zu charakterisieren sind, da sie der Zustimmung der gesetzgebenden Körper 
schaften unterliegen. Wir haben deshalb diese Beträge als „außergesetzliche“, d. h. als 
solche, die nicht durch die gesetzliche Arbeiterversicherung vorgeschrieben sind, bezeichnet. 
— Bei den staatlichen und städtischen Betrieben sind die für solche außergesetzliche Für 
sorge aufgewendeten Beträge natürlich ganz bedeutend hohe und die von uns aus der ver 
wickelten Struktur der Etats und Haushaltrechnungen herausgefundenen Angaben geben 
nur ein sehr unvollkommenes Bild in dieser Richtung. 
Beispielsweise geht die Vielseitigkeit der Wohlfahrtspflege für die Gemeindearbeiter 
aus einer Erhebung des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter und aus dem kommu 
nalen Jahrbuch hervor. Beide Veröffentlichungen bringen ihre positiven Feststellungen in 
ausführlichen Tabellen zur Kenntnis. In den Arbeitsordnungen der größeren Gemeinde 
betriebe befinden sich hiernach festbegrenzte Zusagen über Sommerurlaub bei Fortzahlung 
des Lohnes, über Fortzahlung des Lohnes in Krankheitsfällen, über Zuschläge zu den Kranken 
geldern bis zur Höhe des Lohnes, über Lohnzahlung bei Aufenthalt oder Überweisung in 
Heilanstalten, über Lohnzahlung bei kürzeren Versäumnissen und militärischen Übungen, 
über Bezahlung von Wochenfeiertagen, über Familien- und Kinderzulagen, über Unter 
stützung von Hinterbliebenen, über Sterbegelder, über Ruhegehalt und Invalidenversiche 
rungsergänzung für die städtischen Arbeiter, über Ruhelohn, über Pensionskassen, über Miet 
zuschüsse, über Entfernungszuschläge zum Lohn, über Teuerungszulagen usw. Dazu 
kommt, daß die meisten Gemeinden eine Kürzung der Arbeitszeit der städtischen Arbeiter, 
in vielen Fällen bis zu 8 Stunden täglich, bewilligt haben. 
Wenn man diese Vielseitigkeit außergesetzlicher Aufwendungen für die Wohlfahrt 
städtischer Arbeiter mit dem geringfügigen Ergebnis von kaum 2 Millionen Mark, das aus 
den Etats von 10 größeren deutschen Städten herauszuholen war, in Beziehung bringt, so 
kann man ruhig den Schluß ziehen, daß in Wirklichkeit der Aufwand der deutschen Ge-
	        
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