Metadata: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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schneide als eine Eindeckung in Teilladungen. Es 
könnten sogar Gründe dafür wirken, daß Tejil— 
sadungen billiger angeboten würden als ganze 
Schiffsladungen, weil ganze Schiffsladungen noch 
während der Überfahrt denjenigen Märkten zuge— 
leitet werden könnten, die die höchsten Preise böten, 
während dies bei Teilladungen nicht immer der Fall 
sei, und Teilladungen auch häufig von den Reede— 
reien zur Ergänzung der Ladung an Stelle von 
Ballast zu besonders niederen Frachtsätzen herein— 
genommen würden. Nach ihren eigenen Angaben 
kaufe die Getreideverwaltung auch latsächlich Aus— 
landsgetreide in kleineren Posten bis zu 50 t her— 
unter auf. Tatsächlich sei die eidgenössische Getreide— 
verwaltung lediglich als ein neues Glied zwischen 
dem Getreidehandel und der Müllerei eingeschoben 
und müsse deshalb verteuernd wirken. Der Ge— 
treidehandel bestehe in der Schweiz nach wie vor 
Die Zahl der an ihm beteiligten Firmen habe unter 
dem Monopol sogar erheblich zugenommen. Das 
sei darauf zurückzuführen, daß im freien Handel 
das Getreidegeschaͤft gründliche Kenninisse und die 
Fähigkeit, die Marktverhältnisse in Ausfuhr⸗ und 
Einfuhrländern rasch und richtig zu beurteilen, er— 
fordere, während es für den Getreidehändler beim 
Geschäftsverkehr mit der Getreideverwaltung hierauf 
weniger ankomme. Da allerdings der Bund sehr 
unregelmäßig kaufe und monatelang vom Markt 
fern bleibe, um sich dann plötzlich, wenn er die 
Konjunktur für günstig halte, auf einmal wieder für 
längere Zeit einzudecken, könne ein Händler, der 
den Bund zum Abnehmer habe, nicht größere Ge— 
treidemengen auf eigene Rechnung übernehmen. Der 
schweizerische Getreidehändler sei deshalb heute dar— 
auf angewiesen, die Vertretung einer Weltfirmo 
zu übernehmen. Er sei jetzt nur noch Kommissionär, 
der gegen feste Provision Abschlüsse vermittle. Die 
dem Bund zugehenden Angebote beruhten, wie der 
gesamte Weltumsatz, auf den täglich von Winnipeg 
und Chicago ausgegebenen Notierungen. Eine be— 
sondere Einschätzung der Qualität des Käufers sei 
bei der ganzen Art des Getreidegeschäftes aus— 
geschlosset, da der Verkauf niemals auf Kredit, 
ondern allgemein gegen Barzahlung bei Vorwei— 
sung der Schiffsdokumente erfolge. Wenn die Zu— 
sammenfassung des Einkaufs in der Hand einer 
Monopolperwaltung eine Gewähr für niedere Preise 
bilde, so sei es unverständlich, warum man die 
Futtergetreidearten nach dem Kriege sobald wie mög 
lich von dem Monopol wieder ausgenommen habe, 
und warum die schweizerische Landwirtschaft mit 
ihrem starken Bedarf für Futtermitteleinfuhr nichts 
bon einer neuen Ausdehnung des Monopols aus 
Futtergetreide wissen wolle. Tatsächlich habe die 
Freigabe des Handels in Futtergetreide im Jahre 
1921 sofort eine erhebliche Senkung der Futter— 
mittelpreise in der Schweiz zur Folge gehabt. Die 
Begründung des der Regierungsvorlage gegenüber— 
gestellten Initiativantrages führt unter den Gründen 
der Ablehnung der Regierungsvorlage auf, das 
Monopol sei abzulehnen, weil mit der monopoli— 
sierten Einfuhr des Brotgetreides eine Aufgabe von 
gewaltiger Tragweite ohne Not in die Hand eines 
Einzelnen oder doch nur ganz weniger Personen 
gegeben werde. 
9. Getreidemonopol und Landwirtschaft 
Das Getreidemonopol in der Schweiz stellt sich 
zur Aufgabe, den einheimischen Getreidebau zu 
fördern. Man geht davon aus, daß die Produktions— 
bedingungen des Landes für den Getreidebau nicht 
zünstig seien, und daß ohne besondere Förderung 
der Getreidebau fast völlig verschwinden würde. 
Dies zu verhindern sei notwendig zur Erleichterung 
der Brotversorgung im Kriegsfall, aber auch zur 
Erhaltung günstigerer Existenzbedingungen für die 
heimische Landwirtschaft. 
Die Meinungen gehen zunächst darüber ausein— 
inder, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Förde— 
rung des Getreidebaues wirksam sein werden. Ver— 
reter freier Wirtschaftsauffassungen, Sprecher von 
Angestelltenverbänden usw. erklären, der inländische 
Betreidebau werde sich wegen der Ungunst der klima— 
iischen Verhältnisse nicht heben oder erhalten lassen, 
o daß die für seine Förderung zu bringenden Opfer 
keinen Erfolg haben werden, sondern lediglich eine 
Subvention an die Landwirtschaft darstellten. Die 
mit der Entwicklung der Anbaufläche in der Zeit 
des Anbauzwanges und nach Aufhebung des Anbau— 
zwangs gemachten Erfahrungen verkörpern sich in 
folgenden Zahlen für Weizen, Spelz und Roggen: 
Anbaufläche Ernteertrag Ablieferung 
ha — 
— 92 
358 500 
883 300 
582 600 
278 200 
932 600 
501 600 
903 400 
436 400 
730 950 
Für die Zeit vor 1917 liegen zuverlässige Zahlen 
nicht vor. In der kritischen Zeit 1918, in der An— 
baupflicht bestand, machte die heimische Erzeugung 
47 v. H. des Gesamtverbrauchs aus. Sie entspricht 
jetzt der Menge nach etwa einem Viertel des Ge— 
samtbedarfs. Die Qualität des heimischen Getreide— 
baues hat sich gehoben, die Hektarerträge sind größer, 
die Behandlung und Güte des Kornes besser ge— 
worden. 
Die Anbaufläche in anderen Zweigen des Acker— 
baues weist die gleiche rückläufige Bewegung auf 
und zwar bei Futtergetreide noch stärker als bei 
Brotgetreide Es betrug die Anbaufläche für 
— Kartoffeln 
73 5321 1928 000 
15910 2469 000 
97 453 1782 000 
88 500 1760 000 
89 520 1834 320 
83 700 1402 000 
84 100 1902 000 
83 900 16409 000 
33700 1864000 
ha 
i912/ 
1917 
1918 
—1919 
1920 
921 
1922 
1928 
39 765 
38270 
47 000 
83 159 
32 000 
29770 
28600 
28 550 
46 500 
bs 688 
5o 800 
54 888 
10 800 
—* 
200 
44 70019) 
10) Statistisches Jahrbuch 1922, für 1923 ergänzt bei 
Béguin, „Gegen das Getreidemonovol“, Zürich 1924, S. 40
	        
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