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schneide als eine Eindeckung in Teilladungen. Es
könnten sogar Gründe dafür wirken, daß Tejil—
sadungen billiger angeboten würden als ganze
Schiffsladungen, weil ganze Schiffsladungen noch
während der Überfahrt denjenigen Märkten zuge—
leitet werden könnten, die die höchsten Preise böten,
während dies bei Teilladungen nicht immer der Fall
sei, und Teilladungen auch häufig von den Reede—
reien zur Ergänzung der Ladung an Stelle von
Ballast zu besonders niederen Frachtsätzen herein—
genommen würden. Nach ihren eigenen Angaben
kaufe die Getreideverwaltung auch latsächlich Aus—
landsgetreide in kleineren Posten bis zu 50 t her—
unter auf. Tatsächlich sei die eidgenössische Getreide—
verwaltung lediglich als ein neues Glied zwischen
dem Getreidehandel und der Müllerei eingeschoben
und müsse deshalb verteuernd wirken. Der Ge—
treidehandel bestehe in der Schweiz nach wie vor
Die Zahl der an ihm beteiligten Firmen habe unter
dem Monopol sogar erheblich zugenommen. Das
sei darauf zurückzuführen, daß im freien Handel
das Getreidegeschaͤft gründliche Kenninisse und die
Fähigkeit, die Marktverhältnisse in Ausfuhr⸗ und
Einfuhrländern rasch und richtig zu beurteilen, er—
fordere, während es für den Getreidehändler beim
Geschäftsverkehr mit der Getreideverwaltung hierauf
weniger ankomme. Da allerdings der Bund sehr
unregelmäßig kaufe und monatelang vom Markt
fern bleibe, um sich dann plötzlich, wenn er die
Konjunktur für günstig halte, auf einmal wieder für
längere Zeit einzudecken, könne ein Händler, der
den Bund zum Abnehmer habe, nicht größere Ge—
treidemengen auf eigene Rechnung übernehmen. Der
schweizerische Getreidehändler sei deshalb heute dar—
auf angewiesen, die Vertretung einer Weltfirmo
zu übernehmen. Er sei jetzt nur noch Kommissionär,
der gegen feste Provision Abschlüsse vermittle. Die
dem Bund zugehenden Angebote beruhten, wie der
gesamte Weltumsatz, auf den täglich von Winnipeg
und Chicago ausgegebenen Notierungen. Eine be—
sondere Einschätzung der Qualität des Käufers sei
bei der ganzen Art des Getreidegeschäftes aus—
geschlosset, da der Verkauf niemals auf Kredit,
ondern allgemein gegen Barzahlung bei Vorwei—
sung der Schiffsdokumente erfolge. Wenn die Zu—
sammenfassung des Einkaufs in der Hand einer
Monopolperwaltung eine Gewähr für niedere Preise
bilde, so sei es unverständlich, warum man die
Futtergetreidearten nach dem Kriege sobald wie mög
lich von dem Monopol wieder ausgenommen habe,
und warum die schweizerische Landwirtschaft mit
ihrem starken Bedarf für Futtermitteleinfuhr nichts
bon einer neuen Ausdehnung des Monopols aus
Futtergetreide wissen wolle. Tatsächlich habe die
Freigabe des Handels in Futtergetreide im Jahre
1921 sofort eine erhebliche Senkung der Futter—
mittelpreise in der Schweiz zur Folge gehabt. Die
Begründung des der Regierungsvorlage gegenüber—
gestellten Initiativantrages führt unter den Gründen
der Ablehnung der Regierungsvorlage auf, das
Monopol sei abzulehnen, weil mit der monopoli—
sierten Einfuhr des Brotgetreides eine Aufgabe von
gewaltiger Tragweite ohne Not in die Hand eines
Einzelnen oder doch nur ganz weniger Personen
gegeben werde.
9. Getreidemonopol und Landwirtschaft
Das Getreidemonopol in der Schweiz stellt sich
zur Aufgabe, den einheimischen Getreidebau zu
fördern. Man geht davon aus, daß die Produktions—
bedingungen des Landes für den Getreidebau nicht
zünstig seien, und daß ohne besondere Förderung
der Getreidebau fast völlig verschwinden würde.
Dies zu verhindern sei notwendig zur Erleichterung
der Brotversorgung im Kriegsfall, aber auch zur
Erhaltung günstigerer Existenzbedingungen für die
heimische Landwirtschaft.
Die Meinungen gehen zunächst darüber ausein—
inder, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Förde—
rung des Getreidebaues wirksam sein werden. Ver—
reter freier Wirtschaftsauffassungen, Sprecher von
Angestelltenverbänden usw. erklären, der inländische
Betreidebau werde sich wegen der Ungunst der klima—
iischen Verhältnisse nicht heben oder erhalten lassen,
o daß die für seine Förderung zu bringenden Opfer
keinen Erfolg haben werden, sondern lediglich eine
Subvention an die Landwirtschaft darstellten. Die
mit der Entwicklung der Anbaufläche in der Zeit
des Anbauzwanges und nach Aufhebung des Anbau—
zwangs gemachten Erfahrungen verkörpern sich in
folgenden Zahlen für Weizen, Spelz und Roggen:
Anbaufläche Ernteertrag Ablieferung
ha —
— 92
358 500
883 300
582 600
278 200
932 600
501 600
903 400
436 400
730 950
Für die Zeit vor 1917 liegen zuverlässige Zahlen
nicht vor. In der kritischen Zeit 1918, in der An—
baupflicht bestand, machte die heimische Erzeugung
47 v. H. des Gesamtverbrauchs aus. Sie entspricht
jetzt der Menge nach etwa einem Viertel des Ge—
samtbedarfs. Die Qualität des heimischen Getreide—
baues hat sich gehoben, die Hektarerträge sind größer,
die Behandlung und Güte des Kornes besser ge—
worden.
Die Anbaufläche in anderen Zweigen des Acker—
baues weist die gleiche rückläufige Bewegung auf
und zwar bei Futtergetreide noch stärker als bei
Brotgetreide Es betrug die Anbaufläche für
— Kartoffeln
73 5321 1928 000
15910 2469 000
97 453 1782 000
88 500 1760 000
89 520 1834 320
83 700 1402 000
84 100 1902 000
83 900 16409 000
33700 1864000
ha
i912/
1917
1918
—1919
1920
921
1922
1928
39 765
38270
47 000
83 159
32 000
29770
28600
28 550
46 500
bs 688
5o 800
54 888
10 800
—*
200
44 70019)
10) Statistisches Jahrbuch 1922, für 1923 ergänzt bei
Béguin, „Gegen das Getreidemonovol“, Zürich 1924, S. 40