Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

22

Lehrstellenvermittlung,  von  einer  unparteiischen
Zentrale  aus  geleitet,  will  dafür  sorgen,  daß  die
jungen  Leute  zu  Lehrherren  kommen,  die  aus  Grund
ihrer  Fachkenntnisse  zur  Anleitung  von  Lehrlingen
geeignet  sind.  Die  Innungen  haben  an  dem  von
der  Stadt  Düsseldorf  in  dankenswerter  weise  eingerichteten ­
  Amte  zweifellos  ein  sehr  großes  Interesse, ­
  es  verdient,  von  den  Innungen  in  wirksamer
weise  unterstützt  zu  werden,  wir  richten  deshalb
an  Sie  die  Bitte,  das  hiesige  Berufsberatungsund ­
  Lehrstellenvermittlungsamt  in  jeder  Hinsicht  zu
unterstützen  und  die  Einrichtung  in  Anspruch  zu
nehmen."
Der  Leiter  desAmtes  in  Düsseldorf  hielt  in  der
Vollversammlung  am  7.  Januar  1914  einen  Vortrag ­
  über  die  Berufsberatung,  worauf  dis  Kammer
folgenden  Beschluß  faßte:
„Die  Vollversammlung  bringt  den  Bestrebungen
der  Berufsberatung  und  der  Lehrstellenvermittlung
ihr  besonderes  Interesse  entgegen  und  empfiehlt
den  Innungen  und  Handwerkervereinen,  für  die
Einrichtung  von  Berufsberatungs-  und  Lehrstellenvermittlungs
  -  Ämtern  einzutreten  und  diese  zu
unterstützen".
Zur  Unterstützung  bei  der  Berufswahl  hat  die
Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  in  Berlin  die
hauptsächlichsten  Arbeitsvorgänge  in  den  verschiedensten ­
  Handwerkszweigen  kinematographisch  aufnehmen ­
  lassen.  Das  Berufsberatungsamt  der  Stadt
Düsseldorf  hat  die  Films  angeschafft,  die  Kammer
übernahm  die  Hälfte  der  Kosten  von  300  Rk.  Die
Films  stehen  allen  Innungen  und  Gewerbevereinen
durch  Vermittlung  der  Kammer  zu  Verfügung.
So  hat  also  die  Handwerkskammer  alles  getan,
was  zweckmäßig  schien,  dem  Lehrlingsmangel
im  Handwerk  zu  begegnen  und  damit  einen  Übelstand ­
  zu  beseitigen,  der  besonders  in  wirtschaftlicher
Einsicht  zu  bedenklichen  Erscheinungen  schon  geführt ­
  hatte.
Die  Organisation  bes  Handwerks.
Die  Voraussetzung  einer  nachdrücklichen  Interestenvertretung
  des  Handwerks  liegt  in  seiner  Organisation. ­
  Ihr  hat  deshalb  die  Handwerkskammer
besondere  Aufmerksamkeit  geschenkt  und  an  ihrem
Ausbau  gearbeitet.  In  zahlreichen  Versammlungen
und  Zusammenkünften  hat  die  Handwerkskammer

organisiert,  sie  hat  sicher  bei  den  meisten  Innungen
Gevatter  gestanden,  die  Satzungen  ausgearbeitet
und  den  Verkehr  mit  den  Behörden  vermittelt.
Der  Erfolg  ist  sehr  befriedigend;  denn  der  Handwerkskammerbezirk
  Düsseldorf  weist,  wie  die  nachstehende ­
  Aufstellung  ergibt,  eine  starke  Innungsbewegung ­
  auf.

Zahl  der  Innungen

Jahr

freie  Jn>

Zwang»-zusammen



Gewerbe-Innungs-





Innungen

Vereine

Ausschüsse

1900

59

175

234

56

3

1905

114

185

299

56

16

1910

154

241

395

74

16

1914

123

325

448

98

17

nusdau  den  Innungsausschüffe.
Die  Vollversammlung  der  Handwerkskammer  zu
Düsseldorf  hat  folgende  Leitsätze  beschlossen  über
den  Ausbau  der  Innungsausschüsse,  die
allen  Innungen  recht  dringend  empfohlen  seien.  Die
Leitsätze  wollen  keineswegs  das  ganze  Tätigkeitsgebiet ­
  des  Innungsausschusses  erschöpfend  darstellen, ­
  sondern  nur  einige  Andeutungen  geben,  die
jeweils  den  besonderen  örtlichen  Verhältnissen  anzupassen ­
  find.  Die  Leitsätze  lauten:
Z  1.  Der  Innungsausschuß  ist  eine  Körperschaft ­
  des  öffentlichen  Rechtes  mit  eigener  Satzung,
die  seine  Rechte  und  pflichten  aufstellt.
Der  Innungsausschuß  ist  ein  verband  der
Innungen  innerhalb  des  Bezirks  einer  unteren
Verwaltungsbehörde  zur  Wahrnehmung  der  gemeinsamen ­
  Interessen  der  beteiligten  Innungen.
Er  unterscheidet  sich  dadurch  wesentlich  von  der
Handwerkskammer.  Diese  vertritt  nämlich  die
Interessen  aller,  d.  h.  der  organisierten  und  Nichtorganisierten ­
  Handwerker  innerhalb  des  ganzen
Regierungsbezirks.  Der  Wirkungskreis  des  Innungsausschusses ­
  ist  also  örtlich  beschränkt,  da  er  über
den  Bereich  einer  unteren  Verwaltungsbehörde
nicht  hinausreicht.  Er  ist  ferner  sachlich  beschränkt,
und  zwar  auf  die  Vertretung  der  Interessen  der
beteiligten  Innungen.  In  mancher  Einsicht  ist
dabei  der  Innungsausschuß  Organ  der  Handwerkskammer, ­
  d.  h.  er  muß  ihren  Anordnungen  im
Rahmen  ihrer  Zuständigkeit  Folge  leisten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.