den Schriftführern der Innungen und den übrigen
Vorstandsmitgliedern eine Gelegenheit bieten, sich
die zu einem tüchtigen Innungsleiter erforderlichen
Kenntnisse zu verschaffen.
Die Kurse Lauern 9 Nachmittage; unterrichtet
wird jeweils von 2 —6 Uhr. Tagesunterricht ist
dabei unter allen Umständen erforderlich, weil die
Abendstunden zu kurz find, und der Unterricht in so
schwierigen, zum Teil theoretischen Gegenständen
abends, wenn die Teilnehmer müde und abge
spannt sind, nicht so gute Früchte tragen kann. Um
jedoch die Teilnehmer nicht dauernd während des
Kursus dem Geschäfte zu entziehen, sind durch
schnittlich in der Woche nur zwei Unterrichtstage.
Im ganzen waren etwa 36 Unterrichtsstunden
vorgesehen; und zwar nach folgendem Lehrplan:
7 Stunden für Gewerbeordnung und unlautern
Wettbewerb,
5 „ „ Sozialversicherung,
5 „ „ Steuerfragen,
4 „ „ verwaltungslehre,
3 „ „ Genossenschaftswesen,
6 „ „ Innungsorganisation,
4 „ „ wirtschaftliche Fragen des Hand
werks,
2 „ „ Gerichtsverfassung.
36 Stunden im ganzen.
Rlit allen Vorlesungen waren praktische
Übungen verbunden.
Zu den einzelnen Lehrgegenständen ist
folgendes zu bemerken:
1. Die Vorlesung über das Gewerbe
recht bezweckt, die Teilnehmer mit den wichtigsten
Bestimmungen der Gewerbeordnung vertraut zu
machen. Ls soll dabei besonders auf die Ver
knüpfung der einzelnen Vorschriften und auf ihren
Zusammenhang mit der Praxis hingewiesen werden,
jedenfalls ist der Hauptzweck nicht lediglich eine
Vermittlung von juristischen Kenntnissen; diese
sollen nur soweit berücksichtigt werden, als sie für
das Verständnis der Gesetze und für die Anwen
dung in der Praxis notwendig sind.
Ferner werden hierbei noch behandelt der un
lautere Wettbewerb und seine Bekämpfung, sowie
das Kinderschutzgesetz.
2. Die Vorlesung über die soziale Ver
sicherungsgesetzgebung will die in den
verschiedenen Arbeiteroersicherungsgesetzen nieder
24
gelegten Bestimmungen in gedrängtem Zusammen
hange vorführen und den Hörern die Übersicht
über das große Gebiet erleichtern. An der Hand
von Beispielen aus dem täglichen Leben soll dann
die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften geübt
werden. Der Inhalt der Vorlesung soll sein:
Allgemeine Einführung in Zweck und Wesen
der versichernngsgesetzgebung:
Geschichte der Arbeiterversicherung; Einführung
in die Neichs-Versicherungsordnung; Berechnungen
und praktische Übungen.
3. Die Vorlesung über Steuer wesen ver
mittelt eine für die Praxis berechnete Übersicht
über die Regelung der Reichs-, Einzelstaats- und
Kommunalsinanzen unter besonderer Berücksich
tigung der Gewerbesteuern.
4. Die Vorlesung über ausgewählte Gebiete
aus der verwaltungslehre befaßt sich mit der
Behördenorganisation im Reich, in den Einzel«
staaten und in den Gemeinden, ohne jedoch auf
Einzelheiten näher einzugehen.
Geübt wird jedoch der schriftliche Verkehr mit
den Behörden.
Das Gerichtswesen behandelt den Verkehr
der Handwerker mit dem Gericht.
5. Die Vorlesung über die praktische In
nungsarbeit mit schriftlichen Übungen erstreckt
sich auf den Aufgabenkreis eines Innungsgeschäfts
führers. Das Hauptgewicht ist darauf gelegt,
die Teilnehmer mit den Anforderungen an eine
gewandte und umsichtige Innungsleitung in allen
Fragen des praktischen Lebens bekannt zu machen.
Die Vorlesung beschäftigt sich u. a. mit:
Vorarbeiten zur Gründung einer Innung;
Ausarbeitung einer Satzung;
Innungsaufgaben;
Lehrlingsausschuß;
Innungsschiedsgericht;
Innungskrankenkasse;
Abfassung von Protokollen, Entscheidungen;
Anlegung einer Innungsregistratur und ähn
lichem mehr.
6. Vorlesung über das Genossenschafts
wesen. Der Unterricht behandelt die Geschichte
des Genossenschaftswesens und das Genoffen-
schaftsgesetz.
7. Die Vorlesung über die wirtschaftlichen
Fragen des Handwerks soll die wichtigsten An