Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Förderung  der  ländlichen  Bauweise  und  die  Pflege
der  ländlichen  Spezialgewerbe  nicht  vernachlässigt
werden  dürfen.  Erfolg  verspricht  auch  die  Einwirkung ­
  auf  bäuerliche  Vereine  und  Genossenschaften,
damit  sie  keine  das  Handwerk  schädigende  Unternehmungen ­
  gründen.
Die  Tätigkeit  der  Handwerkskammer  in  dieser
Einsicht  fand  volle  Würdigung  und  Anerkennung
durch  den  Negierungs-Präsidenten.  Die
Leitsätze  wurden  den  Behörden,  Innungen  und
Handwerksvereinen  auf  dem  Lande  zugestellt.
Auch  in  der  Hauptversammlung  des  Deutschen ­
  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrtsund ­
  Heimatpflege  (Abteilung  Rheinprovinz)  zu
Löln,  die  sehr  gut  besucht  war,  hauptsächlich  von
Landwirten,  Landräten,  Bürgermeistern  usw.,  der  als
Ehrengäste  der  Regierungspäsident  Steinmeister  von
Töln,  Vertreter  des  Gberpräsidenten,  Landeshauptmannes ­
  und  anderer  Behörden  beiwohnten,  wurde
die  Frage  „Handwerk  auf  dem  Lande"  erörtert.
Ausgehend  von  einer  kurzen  Darstellung  der  wirtschaftlichen ­
  Lage  des  Handwerks  überhaupt  verbreitete ­
  sich  Dr.  wilden  im  einzelnen  über  die  des
ländlichen,  namentlich  dessen  Entwicklungsmöglichkeiten
  betonend.  Aus  der  zwar  schwierigen,  aber
durchaus  nicht  hoffnungslojen  Lage  folgerte  der
Redner  die  mannigfachen  Aufgaben  zur  Förderung
des  Handwerks  durch  die  Selbst-  und  Staatshülfe
und  forderte  zur  Mitwirkung  hierbei  die  Behörden
auf  dem  Lande,  namentlich  aber  die  Landwirtschaft
auf,  die,  aufs  engste  mit  dem  Handwerk  verknüpft,
an  dessen  Erhaltung  ein  großes  Interreffe  habe.
Dem  Vortrag  lagen  folgende  Leitsätze  zugrunde ­
  :
1.  Die  Erhaltung  und  Förderung  eines  kräftigen
leistungsfähigen  Landhandwerks  ist  notwendig,
a)  weil  das  Landhandwerk  ein  wichtiger  Bestandteil ­
  der  Landbevölkerung  überhaupt  ist,
b)  weil  die  Landwirtschaft  wie  die  gesamte
übrige  Landbevölkerung  zur  Durchführung
ihrer  eigenen  Wirtschaftszwecke  eines  tüch-Ligen
  Handwerkerstandes  bedarf.
2.  Die  Bemühungen  zur  Hebung  des  Land-Handwerks
  setzen  in  erster  Linie  eine  gute  Ausbildung ­
  und  Schulung  des  Handwerkers  voraus.
Diese  Ausbildung  hat  sich  zu  erstrecken  auf:  Technische ­
  Fertigkeit,  Fähigkeit  zu  genauer  Kalkulation;

für  einzelne  Handwerke  (Bauhandwerk,  Schreinerhandwerk ­
  usw.);  auch  auf  aesthetisches  Verständnis.
3.  Der  weg  zu  dieser  Schulung  ist  auf  dem
Wege  der  allgemeinen  Bildung  wie  der  besonderen
Fachbildung  zu  suchen.  Für  die  Zwecke  der  Allgemeinbildung ­
  ist  die  Fortbildungsschule  möglichst
mit  Schulzwang  anzustreben,  wobei  gegebenenfalls
mehrere  Gemeinden  sich  zu  einem  Schulverband
vereinigen  können.
Die  Fachbildung  der  Lehrlinge  liegt  in  erster
Linie  in  der  Hand  der  Meister.  Die  Unterbringung
von  Lehrlingen  bei  tüchtigen  Meistern  auf  dem
Lande  ist  besonders  ratsam,  die  Einrichtung  einer
entsprechenden  Lehrstellenvermittlung  durch  die
Handwerkerorganisationen  gemeinschaftlich  mit  der
Schule  ist  anzustreben.  Die  Bestrebungen  der
Handwerkskammern  zur  Regelung  des  Lehrlings.
Wesens  (Lehrlingshaltung  durch  befähigte  Meister,
Bekämpfung  der  Lehrlingszüchterei,  vorschriftswidrigen ­
  Behandlung,  der  mangelhaften  Ausbildung,
der  mangelhaften  Beaufsichtigung  usw.)  sind  nach,
drücklich  zu  unterstützen.
Der  Jugendfürsorge  ist  gleichfalls  große  Aufmerksamkeit ­
  zu  schenken.  Sie  geschieht  vorteilhaft
durch  Errichtung  von  Lehrlingsheimen,  Veranstaltung ­
  von  aufklärenden  Vorträgen  usw.
Die  Lehrlinge  und  Gesellen  sind  zur  Ablegung
der  Gesellen-  und  Meisterprüfung  anzuhalten;  es
ist  zu  wünschen,  daß  die  Gemeindebehörden  gelegentlich ­
  auf  die  Prüfungen  Hinweisen  und  sie  besuchen. ­
  Ausstellungen  von  Lehrlingsarbeiten  und
Gesellenstücken  gegebenenfalls  in  Verbindung  mit
der  Fortbildungsschule  können  als  sehr  förderlich
bezeichnet  werden.
Für  die  Gesellen  und  Meister  sind  besondere
Kurse  technischer  Art,  wie  in  der  Buchführung,
Kalkulation,  Geschäfts-  und  Gesetzeskunde,  zu  veranstalten. ­
  Die  Kosten  dieser  Gesellen-  und  Meisterkurse ­
  sind  grundsätzlich  durch  die  Teilnehmer  aufzubringen; ­
  doch  können  Innungen,  Handwerkskammern ­
  und  Kommunalverwaltungen  sich  mit
Zuschüssen  beteiligen  oder  sonstige  Unterstützungen
(Stipendien)  gewähren.
4.  Zur  wirtschaftlichen  Förderung  der  selbstständigen ­
  Handwerker  empfehlen  sich:  Kredit-  und
andere  Genossenschaften,  der  Anschluß  an  die  Gewerbeförderungsanstalt ­
  für  die  Rheinprovinz,  seitens
der  Gemeinde  die  hergäbe  elektrischer  Kraft  zu
            
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