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Für^die Ausführung der Arbeiten sollten aus
reichend bemessene Fristen bewilligt werden,
wobei die Lage des Marktes, der Jahreszeit und
der Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen ist.
Für die Entscheidung über den Zuschlag sollte
unter keinen Umständen die niedrigste Geldforder
ung an sich den Ausschlag geben. Die grund
sätzliche Übertragung der Arbeit an den Min de st-
fordernden wirkt auf die Handwerker demorali
sierend und dient dabei durchaus nicht dem
Interesse der Gemeinde; denn vielfach wird die
Arbeit dem niedrigen und meist gar nicht aus-
reichenden preise entsprechend schlecht und minder
wertig ausgeführt. Der Zuschlag sollte stets auf
das Angebot gegeben werden, das in jeder Be
ziehung annehmbar ist und eine tüchtige und recht
zeitige Ausführung der Arbeit gewährleistet; dabei
ist gegebenenfalls die zuständige Handwerkskammer
oder Innung um Auskunft über die Leistungs
fähigkeit nicht bekannter Handwerker anzugehen.
Schließlich sollten bei allen Vergebungen die
ortsansässigen Handwerker vorzugsweise
berücksichtigt werden, wenn die Handwerker das
gegenteilige Verfahren tadeln, so ist der Tadel
unter allen Umständen dann berechtigt, wenn die
Vergebung an auswärtige Handwerker nur um
ihres niedrigen Preisangebotes willen geschieht.
Andererseits „wird man von einer Gemeinde nicht
verlangen können, daß sie grundsätzlich unter allen
Umständen alle Arbeiten an einheimische Hand
werker vergibt. Das allerdings müßten alle Ge
meinden sich zur Richtschnur nehmen: wenn sie
gute Arbeit zu angemessenen Preisen von ein
heimischen Handwerkern erwarten können, sollten
sie die Arbeit nicht an auswärtige vergeben. Sie
handeln dadurch gegen ihr eigenes Interesse, sich
einen steuerkräftigen Handwerkerstand zu erhalten.
Die Angelegenheit hat noch eine besondere Be
deutung in den Grenz b ezirken, wo vielfach
ausländische Unternehmer besonders günstige An
gebote machen können. Mit Rücksicht hierauf hat
deshalb der Regierungspräsident in Düsseldorf den
Gemeinden „eine möglichste Zurückstellung von
ausländischen Bewerbern" bei der Vergebung von
Gemeindearbeiten empfohlen.
Der Förderung der Standesehre im Handwerk
dient es bei der Zuschlagerteilung die Bewerber
vorzugsweise zu berücksichtigen, die den Meister
titel nach Z 133 der G. M. führen dürfen.
Ferner ist es für die Gemeinden besonders
empfehlenswert, soweit es irgendwie tunlich ist,
sachverständige Handwerker bei der Be
schaffung von Verdingungsunterlagen und vor
allem bei der Berechnung der preise und der
Prüfung des Materials und der Arbeit zuzuziehen.
Die Grundsätze entsprechen den Forderungen
des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammer
tages und den Anweisungen des Ministeriums an
die ihm unterstellten Behörden. Dabei kommen
hauptsächlich Post-, Eisenbahn- und Militärver
waltung in Betracht. Den Gemeinden hat das
Ministerium des Innern empfohlen, das ver
dingungswesen so zu ordnen, daß der Handwerker
stand weiterhin gestärkt und gestützt wird. Es ist
also bei allen Behörden, die öffentliche Arbeiten
zu vergeben haben, die Möglichkeit vorhanden, bei
den Verdingungen die wirtschaftlichen Schädigungen
des Handwerks hintanzuhalten. Doch hat die
Handwerkskammer oft genug noch Ursache gehabt,
mit ihrer Vermittlung einzugreifen, wenn dem
Handwerk ein Schaden drohte. So liefen wieder
holt Beschwerden ein gegen die Art der Vergebung
von Arbeiten durch die Behörden. Die Kammer
hat sich jedesmal, wenn ihr Fälle bekannt wurden,
in denen die Interessen des Handwerks hätten
besser gewahrt werden können, mit den Behörden
persönlich ins Einvernehmen gesetzt, und die Bitten
sind auch nicht vergeblich gewesen. Manch schönen
Erfolg hat die Handwerkskammer durch ihr per
sönliches Eingreifen erreicht und so dem Handwerk
großen Nutzen verschafft. Aber leider kommt es
allzu oft noch vor, daß sich die Innungen hülfe-
suchend an die Kammern wendeten, wenn es zu
spät war. In diesen Fällen, wo sicherlich noch
etwas zu erreichen gewesen wäre, wenn wir schon
bei Eingabe der Offerten Fürsprache hätten ein
legen können, mußten wir meist auf eine nachträg
liche Einwirkung verzichten; denn es ist immer
eine mißliche Sache, sich für etwas ins Zeug zu
legen, das doch nicht mehr zu retten ist. Ander
seits mußte die Handwerkskammer auch oft die
Erfahrung machen, daß gegen Behörden entweder
ein unpassender Ton angeschlagen ward, oder aber
Behauptungen aufgestellt wurden, die nachher
nicht bewiesen werden konnten. Die Handwerker