Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Für^die  Ausführung  der  Arbeiten  sollten  ausreichend ­
  bemessene  Fristen  bewilligt  werden,
wobei  die  Lage  des  Marktes,  der  Jahreszeit  und
der  Arbeitsverhältnisse  zu  berücksichtigen  ist.
Für  die  Entscheidung  über  den  Zuschlag  sollte
unter  keinen  Umständen  die  niedrigste  Geldforderung ­
  an  sich  den  Ausschlag  geben.  Die  grundsätzliche ­
  Übertragung  der  Arbeit  an  den  Min  de  stfordernden
  wirkt  auf  die  Handwerker  demoralisierend ­
  und  dient  dabei  durchaus  nicht  dem
Interesse  der  Gemeinde;  denn  vielfach  wird  die
Arbeit  dem  niedrigen  und  meist  gar  nicht  ausreichenden
  preise  entsprechend  schlecht  und  minderwertig ­
  ausgeführt.  Der  Zuschlag  sollte  stets  auf
das  Angebot  gegeben  werden,  das  in  jeder  Beziehung ­
  annehmbar  ist  und  eine  tüchtige  und  rechtzeitige ­
  Ausführung  der  Arbeit  gewährleistet;  dabei
ist  gegebenenfalls  die  zuständige  Handwerkskammer
oder  Innung  um  Auskunft  über  die  Leistungsfähigkeit ­
  nicht  bekannter  Handwerker  anzugehen.
Schließlich  sollten  bei  allen  Vergebungen  die
ortsansässigen  Handwerker  vorzugsweise
berücksichtigt  werden,  wenn  die  Handwerker  das
gegenteilige  Verfahren  tadeln,  so  ist  der  Tadel
unter  allen  Umständen  dann  berechtigt,  wenn  die
Vergebung  an  auswärtige  Handwerker  nur  um
ihres  niedrigen  Preisangebotes  willen  geschieht.
Andererseits  „wird  man  von  einer  Gemeinde  nicht
verlangen  können,  daß  sie  grundsätzlich  unter  allen
Umständen  alle  Arbeiten  an  einheimische  Handwerker ­
  vergibt.  Das  allerdings  müßten  alle  Gemeinden ­
  sich  zur  Richtschnur  nehmen:  wenn  sie
gute  Arbeit  zu  angemessenen  Preisen  von  einheimischen ­
  Handwerkern  erwarten  können,  sollten
sie  die  Arbeit  nicht  an  auswärtige  vergeben.  Sie
handeln  dadurch  gegen  ihr  eigenes  Interesse,  sich
einen  steuerkräftigen  Handwerkerstand  zu  erhalten.
Die  Angelegenheit  hat  noch  eine  besondere  Bedeutung ­
  in  den  Grenz  b  ezirken,  wo  vielfach
ausländische  Unternehmer  besonders  günstige  Angebote ­
  machen  können.  Mit  Rücksicht  hierauf  hat
deshalb  der  Regierungspräsident  in  Düsseldorf  den
Gemeinden  „eine  möglichste  Zurückstellung  von
ausländischen  Bewerbern"  bei  der  Vergebung  von
Gemeindearbeiten  empfohlen.
Der  Förderung  der  Standesehre  im  Handwerk
dient  es  bei  der  Zuschlagerteilung  die  Bewerber

vorzugsweise  zu  berücksichtigen,  die  den  Meistertitel ­
  nach  Z  133  der  G.  M.  führen  dürfen.
Ferner  ist  es  für  die  Gemeinden  besonders
empfehlenswert,  soweit  es  irgendwie  tunlich  ist,
sachverständige  Handwerker  bei  der  Beschaffung ­
  von  Verdingungsunterlagen  und  vor
allem  bei  der  Berechnung  der  preise  und  der
Prüfung  des  Materials  und  der  Arbeit  zuzuziehen.
Die  Grundsätze  entsprechen  den  Forderungen
des  Deutschen  Handwerks-  und  Gewerbekammertages ­
  und  den  Anweisungen  des  Ministeriums  an
die  ihm  unterstellten  Behörden.  Dabei  kommen
hauptsächlich  Post-,  Eisenbahn-  und  Militärverwaltung ­
  in  Betracht.  Den  Gemeinden  hat  das
Ministerium  des  Innern  empfohlen,  das  verdingungswesen ­
  so  zu  ordnen,  daß  der  Handwerkerstand ­
  weiterhin  gestärkt  und  gestützt  wird.  Es  ist
also  bei  allen  Behörden,  die  öffentliche  Arbeiten
zu  vergeben  haben,  die  Möglichkeit  vorhanden,  bei
den  Verdingungen  die  wirtschaftlichen  Schädigungen
des  Handwerks  hintanzuhalten.  Doch  hat  die
Handwerkskammer  oft  genug  noch  Ursache  gehabt,
mit  ihrer  Vermittlung  einzugreifen,  wenn  dem
Handwerk  ein  Schaden  drohte.  So  liefen  wiederholt ­
  Beschwerden  ein  gegen  die  Art  der  Vergebung
von  Arbeiten  durch  die  Behörden.  Die  Kammer
hat  sich  jedesmal,  wenn  ihr  Fälle  bekannt  wurden,
in  denen  die  Interessen  des  Handwerks  hätten
besser  gewahrt  werden  können,  mit  den  Behörden
persönlich  ins  Einvernehmen  gesetzt,  und  die  Bitten
sind  auch  nicht  vergeblich  gewesen.  Manch  schönen
Erfolg  hat  die  Handwerkskammer  durch  ihr  persönliches ­
  Eingreifen  erreicht  und  so  dem  Handwerk
großen  Nutzen  verschafft.  Aber  leider  kommt  es
allzu  oft  noch  vor,  daß  sich  die  Innungen  hülfesuchend
  an  die  Kammern  wendeten,  wenn  es  zu
spät  war.  In  diesen  Fällen,  wo  sicherlich  noch
etwas  zu  erreichen  gewesen  wäre,  wenn  wir  schon
bei  Eingabe  der  Offerten  Fürsprache  hätten  einlegen ­
  können,  mußten  wir  meist  auf  eine  nachträgliche ­
  Einwirkung  verzichten;  denn  es  ist  immer
eine  mißliche  Sache,  sich  für  etwas  ins  Zeug  zu
legen,  das  doch  nicht  mehr  zu  retten  ist.  Anderseits ­
  mußte  die  Handwerkskammer  auch  oft  die
Erfahrung  machen,  daß  gegen  Behörden  entweder
ein  unpassender  Ton  angeschlagen  ward,  oder  aber
Behauptungen  aufgestellt  wurden,  die  nachher
nicht  bewiesen  werden  konnten.  Die  Handwerker
            
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