Full text: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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letzten 3 Jahre bezüglich der bestehenden Hypo 
theken und der amtliche Nachweis, wie hoch das 
Gebäude mit Umlage zum gemeinen Werte von 
der Gemeinde veranlagt ist, beizufügen. Die Be 
leihung kann, — das Vorhandensein der persön 
lichen Sicherheit vorausgesetzt —, entsprechend den 
Satzungen der Landesbank höchstens bis zur Hälfte 
des voraussichtlich jederzeit erzielbaren verkaufs 
wertes erfolgen. 
Bedauerlicherweise hat das vorgehen der Hand 
werkskammer trotz aller ihrer Bemühungen nicht 
den erhofften Erfolg gehabt. Die meisten An 
träge von Handwerkern um hypothekarische Dar 
lehn wurden abgelehnt; viele entsprachen freilich 
auch nicht den Voraussetzungen. Außerdem ist zu 
berücksichtigen, daß überhaupt die Verhältnisse 
auf dem Geldmärkte in den letzten fahren 
sehr ungünstig lagen. 
2. Zweistellige HgpotlieKen. 
In der Vollversammlung vom 17. Oktober 1912 
berichtete der Geschäftsführer der Kammer über 
die Beschaffung von zweit st eiligen Hypothe 
ken für Handwerker. Der Berichterstatter wies 
zunächst darauf hin, wie wichtig es für die meisten 
Handwerker sei, Wohnung und Werkstatt mitein 
ander verbunden zu haben, um besser die Kund 
schaft bedienen zu können. Dadurch werde der 
Handwerker geradezu gezwungen, sich ein eigenes 
Haus zu erwerben, weil die Unterbringung der 
Werkstatt in Ulieträumen meist sehr unsicher sei 
und der Handwerker stets in der Gefahr lebe, 
seine Werkstatt verlegen zu müssen, wodurch er 
leicht die alte Kundschaft verliere und sich müh- 
sam wieder neue Kundschaft suchen müsse. Der 
Erwerb eines eigenen Hauses jedoch, nament 
lich für gewerbliche Zwecke, sei dem Handwerker 
infolge der Steigerung der preise immer mehr 
erschwert worden. Infolgedessen werde der Hand- 
werker an die Grenzen der Stadt und in die 
Wohnviertel der ärmeren Bevölkerung gedrängt, 
wohin ihm die kaufkräftige Kundschaft nicht folge, 
hierdurch sei für die Handwerker eine wohnungs- 
und Werkstättennot entstanden, die sich schon sehr 
stark fühlbar gemacht habe. Der Berichterstatter 
ging dann kurz ein auf die Anregung, dem Not- 
stände zu begegnen durch die Errichtung von 
Werkstättenhäusern. Diese hält er an sich wohl 
unter Umständen nicht für unangebracht, wenigstens 
für gewisse Gewerbe, bezweifelt jedoch, ob die 
Anregung sich in absehbarer Zeit verwirklichen 
lasse. Deshalb solle man versuchen, den Hand- 
werkern beim Erwerb eigener Häuser durch Ge 
währung von 2. Hypotheken behilflich zu sein. Der 
Geschäftsführer bespricht in diesem Zusammenhange 
die in einigen Städten bereits bestehenden Grund 
sätze für die Gewährung von 2. Hypotheken, die 
bisher zwar hauptsächlich für den Kleinwohnungs 
bau der Beamten und Arbeiter benutzt worden 
seien, aber den Handwerkern sicher nicht verwehrt 
blieben, wenn man mit geeigneten Vorschlägen 
komme. Diese würden zweckmäßig von einem 
besonderen Ausschuß bearbeitet. Das Ergebnis 
seiner Ausführungen faßte der Geschäftsführer zu 
einem vom Vorstände festgestellten Antrage zu 
sammen, worauf die Vollversammlung folgenden 
Beschluß faßte: 
Die Vollversammlung der Handwerks- 
kammer Düsseldorf hält es wirtschaftlich 
für sehr wertvoll, dem Handwerker zu 
ermöglichen, Werkstatt und Wohnung in 
einem Hause zu haben. Da dies aber 
wegen der st eigen den Grund ft ücks-, Bau- 
und Mietpreise immer schwieriger ge 
worden ist, die Handwerker infolgedessen 
immer mehr an die Grenzen der Städte 
und in die Wohnviertel der ärmeren 
Bevölkerung zurückgedrängt werden, 
wodurch ihnen die Absatzmöglichkeit be 
schränkt ist und ihnen die zahlungsfähi 
gere Kundschaft zum Teil verloren geht, 
so hält es die Handwerkskammer zum 
Zwecke der Erhaltung eines leistungs- 
fähigen Handwerkerstandes für geboten, 
eine entsprechende Hülfe rechtzeitig ein 
zuleiten. Als ein geeignetes Mittel, den 
selbstständigen Handwerkern den Erwerb 
von Gebäulichkeiten für wohn- und Be 
triebszwecke zu erleichtern und zu er 
möglichen, sieht die Handwerkskammer 
die Gewährung von II. Hypotheken an. 
hierfür dürften vor allem die Gemein 
den in Betracht kommen. Deshalb richtet 
die Handwerkskammer an die Gemeinden 
ihres Bezirkes die Anregung, zur Förde 
rung ihres Handwerks II Hypotheken an
	        
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