Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

selbständige  Handwerker  auf  Neu-,  Umund
  Anbauten,  die  den  Zwecken  des  Gewerbebetriebes ­
  dienen  oder  für  den  A  nkauf
  solcher  Gebäulichkeiten,  zu  gewähren.
Neuerdings  noch  in  der  Vollversammlung  am
7.  Januar  1914  beschäftigte  sich  die  Kammer  mit
der  Frage  der  Kapitalbeschaffung  für  Handwerker.
Bürgermeister  Dr.  IValli  aus  Bergedorf  hielt  einen
sehr  interessanten  Vortrag  über  Kapitalbeschaffung
für  Gewerbetreibende.
Er  ging  davon  aus,  daß  die  Möglichkeit  der
Hypothekenbeschaffung  in  den  letzten  Jahren  immer
schwieriger  geworden  ist,  deshalb  die  Frage  der
Hypothekenbeschaffung  von  allgemeinem  Interesse  sei.
<£r  besprach  in  eingehender  weise  den  Zusammenhangl'zwischen
  Bautätigkeit,  wohnungsmangel  und
Hypothekenbeschaffung  und  zwischen  dem  allgemeinen
Geldmärkte  und  Hypothekenmarkte,  er  verwies  auch
auf  die  Geschäftspraxis  der  Sparkassen  und  der
Hypothekenbanken  und  behandelte  die  Ursachen,
aus  denen  die  privatgläubiger  sich  von  dem
Hyxothekenmarkte  zurückziehen.  Er  besprach  weiter
die  Maßnahmen,  die  zur  Hebung  des  Hypotheken-Marktes
  ergriffen  wurden,  namentlich  von  Seiten
der  Städte  durch  Ausleihen  von  Hypotheken  durch
die  Sparkassen.  Er  war  der  Ansicht,  daß  die
Städte,  namentlich  die  Industriestädte,  nicht  in  der
tage  sein  könnten,  durchgreifend  Wandel  zu  schaffen,
daß  es  sich  hier  nur  um  Notstandsaktionen  handeln
könne.  Er  schlug  vor,  die  Kapitalbeschaffung  durch
die  Landschaften,  die  gegenwärtig  schon  den
Landwirten  in  mustergültiger  weise  Kredit  beschaffen,
  auch  den  anderen  Ständen,  namentlich  dem
Mittelstand  in  der  Stadt,  zu  ermöglichen.
Die  Vollversammlung  beschloß,  im  allgemeinen
sich  den  Ausführungen  des  Herrn  Dr.  walli  anzuschließen ­
  und  betraute  den  Vorstand  mit  der
weiteren  Verfolgung  der  Angelegenheit.
Der  Provinziallandtag  der  Rheinprovinz
  lehnte  aber  die  Errichtung  einer  Anstalt  mit
diesem  Zwecke  ab.
3.  Personaleres.
Eine  beachtenswerte  und  zur  Nachahmung  zu
empfehlende  Art,  sich  durch  Benutzung  schon  bestehender ­
  Geldinstitute  Kredit  zu  beschaffen,  findet
man  bei  dem  Handwerksmeisterverein  zu  Lennep.
Durch  Gründung  einer  Kreditvereinigung  ermög36 ­


lichte  er  seinen  Mitgliedern  bei  der  dortigen  kommunalen ­
  Sparkasse  einen  Kontokorrentverkehr  ohne
Stellung  einer  Spezialsicherheit.  Die  Sparkasse
gewährt  gegen  Gesamtbürgschaft  der  Mitglieder
der  Kreditvereinigung  des  Handwerksmeistervereins
den  einzelnen  Mitgliedern  in  laufender  Rechnung
Darlehn  in  der  Regel  bis  Mk.  l500  —  im  Höchst,
falle  bis  Mk.  2500,  worüber  das  den  Kredit
nehmende  Mitglied  in  besonders  abgefaßter  (Quittung
noch  Anerkennung  gibt.  Die  einzelnen  Erhebungen
und  Rückzahlungen  werden  staffelfärmig  in  einem
besonderen  Kontrollbuche  eingetragen  und  durch
die  Unterschriften  der  Sparkassenbeamten  bescheinigt.
Die  Bücher  der  Sparkasse  haben  vollgültige  Beweiskraft. ­
  Ueber  Las  Guthaben  soll  auch  durch
einen  Scheck  verfügt  werden  können.  Bei  Streitigkeiten ­
  ist  der  Rechtsweg  ausgeschlossen,  da  nur  ein
Schiedsgericht  mit  dem  Bürgermeister  als  Gbmann
endgültig  entscheidet.
Der  Sparkasse  steht  der  Vereinigung  gegenüber
in  mancher  Beziehung  ein  Aufsichtsrecht  zu.  So
bleibt  der  Sparkassenverwaltung  bei  Satzungsänderungen ­
  und  im  Falle  der  Auflösung  die  Zustimmung ­
  vorbehalten,  von  den  Ergebnissen  der
Vorstandswahlen  ist  der  Sparkasse  Kenntnis  zu
geben,  ebenso  über  den  Zu-  und  Abgang  von
Mitgliedern,  sowie  vom  Eintreten  einer  Kreditveränderung ­
  eines  Mitgliedes.
Die  meisten  Sparkassen  haben  seit  Jahren  in
ihre  Satzungen  auf  Veranlassung  der  Königlichen
Regierung  eine  Bestimmung  aufgenommen,  wonach
an  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haft-  oder
Nachschußpflicht  bis  zu  10  o/o  des  Gesamtvermögens
sämtlicher  Genossenschaftsmitglieder  Darlehn  ohne
Spezialsicherheit  gegeben  werden  können.  Auf
Grund  dieser  Bestimmung  dürfte  die  Lenneper
Einrichtung  leicht  auch  in  anderen  Gemeinden
Eingang  finden  können.  Das  hat  die  Kammer
wiederholt  empfohlen.
4.  Spargenossensdjasten.
Um  den  Handwerkern  zu  Kapital  zu  verhelfen,
hat  ihnen  die  Kammer  auch  empfohlen,  Spargenossenschaften ­
  zu  gründen.  Die  Mitglieder
der  Spargenossenschaft  verpflichten  sich,  jeden  Monat
einen  bestimmten  Betrag,  etwa  2,  4  usw.  bis  10
Mark  zu  zahlen.  Dieser  Betrag  wird  in  den  ersten
8  Tagen  des  Monats  abgeholt.  Man  geht  hierbei
            
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