selbständige Handwerker auf Neu-, Um-
und Anbauten, die den Zwecken des Ge
werbebetriebes dienen oder für den A n-
kauf solcher Gebäulichkeiten, zu gewähren.
Neuerdings noch in der Vollversammlung am
7. Januar 1914 beschäftigte sich die Kammer mit
der Frage der Kapitalbeschaffung für Handwerker.
Bürgermeister Dr. IValli aus Bergedorf hielt einen
sehr interessanten Vortrag über Kapitalbeschaffung
für Gewerbetreibende.
Er ging davon aus, daß die Möglichkeit der
Hypothekenbeschaffung in den letzten Jahren immer
schwieriger geworden ist, deshalb die Frage der
Hypothekenbeschaffung von allgemeinem Interesse sei.
<£r besprach in eingehender weise den Zusammen-
hangl'zwischen Bautätigkeit, wohnungsmangel und
Hypothekenbeschaffung und zwischen dem allgemeinen
Geldmärkte und Hypothekenmarkte, er verwies auch
auf die Geschäftspraxis der Sparkassen und der
Hypothekenbanken und behandelte die Ursachen,
aus denen die privatgläubiger sich von dem
Hyxothekenmarkte zurückziehen. Er besprach weiter
die Maßnahmen, die zur Hebung des Hypotheken-
Marktes ergriffen wurden, namentlich von Seiten
der Städte durch Ausleihen von Hypotheken durch
die Sparkassen. Er war der Ansicht, daß die
Städte, namentlich die Industriestädte, nicht in der
tage sein könnten, durchgreifend Wandel zu schaffen,
daß es sich hier nur um Notstandsaktionen handeln
könne. Er schlug vor, die Kapitalbeschaffung durch
die Landschaften, die gegenwärtig schon den
Landwirten in mustergültiger weise Kredit be-
schaffen, auch den anderen Ständen, namentlich dem
Mittelstand in der Stadt, zu ermöglichen.
Die Vollversammlung beschloß, im allgemeinen
sich den Ausführungen des Herrn Dr. walli an
zuschließen und betraute den Vorstand mit der
weiteren Verfolgung der Angelegenheit.
Der Provinziallandtag der Rheinpro-
vinz lehnte aber die Errichtung einer Anstalt mit
diesem Zwecke ab.
3. Personaleres.
Eine beachtenswerte und zur Nachahmung zu
empfehlende Art, sich durch Benutzung schon be
stehender Geldinstitute Kredit zu beschaffen, findet
man bei dem Handwerksmeisterverein zu Lennep.
Durch Gründung einer Kreditvereinigung ermög
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lichte er seinen Mitgliedern bei der dortigen kom
munalen Sparkasse einen Kontokorrentverkehr ohne
Stellung einer Spezialsicherheit. Die Sparkasse
gewährt gegen Gesamtbürgschaft der Mitglieder
der Kreditvereinigung des Handwerksmeistervereins
den einzelnen Mitgliedern in laufender Rechnung
Darlehn in der Regel bis Mk. l500 — im Höchst,
falle bis Mk. 2500, worüber das den Kredit
nehmende Mitglied in besonders abgefaßter (Quittung
noch Anerkennung gibt. Die einzelnen Erhebungen
und Rückzahlungen werden staffelfärmig in einem
besonderen Kontrollbuche eingetragen und durch
die Unterschriften der Sparkassenbeamten bescheinigt.
Die Bücher der Sparkasse haben vollgültige Be
weiskraft. Ueber Las Guthaben soll auch durch
einen Scheck verfügt werden können. Bei Streitig
keiten ist der Rechtsweg ausgeschlossen, da nur ein
Schiedsgericht mit dem Bürgermeister als Gbmann
endgültig entscheidet.
Der Sparkasse steht der Vereinigung gegenüber
in mancher Beziehung ein Aufsichtsrecht zu. So
bleibt der Sparkassenverwaltung bei Satzungs
änderungen und im Falle der Auflösung die Zu
stimmung vorbehalten, von den Ergebnissen der
Vorstandswahlen ist der Sparkasse Kenntnis zu
geben, ebenso über den Zu- und Abgang von
Mitgliedern, sowie vom Eintreten einer Kredit
veränderung eines Mitgliedes.
Die meisten Sparkassen haben seit Jahren in
ihre Satzungen auf Veranlassung der Königlichen
Regierung eine Bestimmung aufgenommen, wonach
an Genossenschaften mit beschränkter Haft- oder
Nachschußpflicht bis zu 10 o/o des Gesamtvermögens
sämtlicher Genossenschaftsmitglieder Darlehn ohne
Spezialsicherheit gegeben werden können. Auf
Grund dieser Bestimmung dürfte die Lenneper
Einrichtung leicht auch in anderen Gemeinden
Eingang finden können. Das hat die Kammer
wiederholt empfohlen.
4. Spargenossensdjasten.
Um den Handwerkern zu Kapital zu verhelfen,
hat ihnen die Kammer auch empfohlen, Spar
genossenschaften zu gründen. Die Mitglieder
der Spargenossenschaft verpflichten sich, jeden Monat
einen bestimmten Betrag, etwa 2, 4 usw. bis 10
Mark zu zahlen. Dieser Betrag wird in den ersten
8 Tagen des Monats abgeholt. Man geht hierbei