Full text: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

selbständige Handwerker auf Neu-, Um- 
und Anbauten, die den Zwecken des Ge 
werbebetriebes dienen oder für den A n- 
kauf solcher Gebäulichkeiten, zu gewähren. 
Neuerdings noch in der Vollversammlung am 
7. Januar 1914 beschäftigte sich die Kammer mit 
der Frage der Kapitalbeschaffung für Handwerker. 
Bürgermeister Dr. IValli aus Bergedorf hielt einen 
sehr interessanten Vortrag über Kapitalbeschaffung 
für Gewerbetreibende. 
Er ging davon aus, daß die Möglichkeit der 
Hypothekenbeschaffung in den letzten Jahren immer 
schwieriger geworden ist, deshalb die Frage der 
Hypothekenbeschaffung von allgemeinem Interesse sei. 
<£r besprach in eingehender weise den Zusammen- 
hangl'zwischen Bautätigkeit, wohnungsmangel und 
Hypothekenbeschaffung und zwischen dem allgemeinen 
Geldmärkte und Hypothekenmarkte, er verwies auch 
auf die Geschäftspraxis der Sparkassen und der 
Hypothekenbanken und behandelte die Ursachen, 
aus denen die privatgläubiger sich von dem 
Hyxothekenmarkte zurückziehen. Er besprach weiter 
die Maßnahmen, die zur Hebung des Hypotheken- 
Marktes ergriffen wurden, namentlich von Seiten 
der Städte durch Ausleihen von Hypotheken durch 
die Sparkassen. Er war der Ansicht, daß die 
Städte, namentlich die Industriestädte, nicht in der 
tage sein könnten, durchgreifend Wandel zu schaffen, 
daß es sich hier nur um Notstandsaktionen handeln 
könne. Er schlug vor, die Kapitalbeschaffung durch 
die Landschaften, die gegenwärtig schon den 
Landwirten in mustergültiger weise Kredit be- 
schaffen, auch den anderen Ständen, namentlich dem 
Mittelstand in der Stadt, zu ermöglichen. 
Die Vollversammlung beschloß, im allgemeinen 
sich den Ausführungen des Herrn Dr. walli an 
zuschließen und betraute den Vorstand mit der 
weiteren Verfolgung der Angelegenheit. 
Der Provinziallandtag der Rheinpro- 
vinz lehnte aber die Errichtung einer Anstalt mit 
diesem Zwecke ab. 
3. Personaleres. 
Eine beachtenswerte und zur Nachahmung zu 
empfehlende Art, sich durch Benutzung schon be 
stehender Geldinstitute Kredit zu beschaffen, findet 
man bei dem Handwerksmeisterverein zu Lennep. 
Durch Gründung einer Kreditvereinigung ermög 
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lichte er seinen Mitgliedern bei der dortigen kom 
munalen Sparkasse einen Kontokorrentverkehr ohne 
Stellung einer Spezialsicherheit. Die Sparkasse 
gewährt gegen Gesamtbürgschaft der Mitglieder 
der Kreditvereinigung des Handwerksmeistervereins 
den einzelnen Mitgliedern in laufender Rechnung 
Darlehn in der Regel bis Mk. l500 — im Höchst, 
falle bis Mk. 2500, worüber das den Kredit 
nehmende Mitglied in besonders abgefaßter (Quittung 
noch Anerkennung gibt. Die einzelnen Erhebungen 
und Rückzahlungen werden staffelfärmig in einem 
besonderen Kontrollbuche eingetragen und durch 
die Unterschriften der Sparkassenbeamten bescheinigt. 
Die Bücher der Sparkasse haben vollgültige Be 
weiskraft. Ueber Las Guthaben soll auch durch 
einen Scheck verfügt werden können. Bei Streitig 
keiten ist der Rechtsweg ausgeschlossen, da nur ein 
Schiedsgericht mit dem Bürgermeister als Gbmann 
endgültig entscheidet. 
Der Sparkasse steht der Vereinigung gegenüber 
in mancher Beziehung ein Aufsichtsrecht zu. So 
bleibt der Sparkassenverwaltung bei Satzungs 
änderungen und im Falle der Auflösung die Zu 
stimmung vorbehalten, von den Ergebnissen der 
Vorstandswahlen ist der Sparkasse Kenntnis zu 
geben, ebenso über den Zu- und Abgang von 
Mitgliedern, sowie vom Eintreten einer Kredit 
veränderung eines Mitgliedes. 
Die meisten Sparkassen haben seit Jahren in 
ihre Satzungen auf Veranlassung der Königlichen 
Regierung eine Bestimmung aufgenommen, wonach 
an Genossenschaften mit beschränkter Haft- oder 
Nachschußpflicht bis zu 10 o/o des Gesamtvermögens 
sämtlicher Genossenschaftsmitglieder Darlehn ohne 
Spezialsicherheit gegeben werden können. Auf 
Grund dieser Bestimmung dürfte die Lenneper 
Einrichtung leicht auch in anderen Gemeinden 
Eingang finden können. Das hat die Kammer 
wiederholt empfohlen. 
4. Spargenossensdjasten. 
Um den Handwerkern zu Kapital zu verhelfen, 
hat ihnen die Kammer auch empfohlen, Spar 
genossenschaften zu gründen. Die Mitglieder 
der Spargenossenschaft verpflichten sich, jeden Monat 
einen bestimmten Betrag, etwa 2, 4 usw. bis 10 
Mark zu zahlen. Dieser Betrag wird in den ersten 
8 Tagen des Monats abgeholt. Man geht hierbei
	        
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