I. Die Grundurteile der Politik.
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nicht, etwas kaufen oder nicht, ein Buch lesen oder nicht
usw. Dabei denkt man sich frei von jeder Rücksicht auf
Andere, von jeder Beeinflussung, von jeder Art von
Regel, Gesetz und Zwang. Hier fingiert das Ich einen
Zustand, als sei es allein in der Welt, denn schon die
Existenz eines zweiten Menschen im selben Raume
beschränkt diese völlige Willkür. Politisch kann dieser
Freiheitsbegriff im Grunde nie genannt werden, da
Politik die Beziehungen vieler Menschen zueinander
behandelt. Aber bei den einzelnen Freiheiten (Glau
bens-, Gewissens-, Denk-, Lehrfreiheit, Freizügig
keit, Gewerbefreiheil usw.) spielt diese Seite der Sache
sicher eine große Rolle. Alle diese Begriffe betreffen
zwar tatsächlich eine Abgrenzung von Rechten und
Pflichten, keiner davon gilt völlig uneingeschränkt,
überall erstrebt man praktisch nur eine möglichst große
Freiheit. Aber die allgemeine Freude an dem Wort
(z. B. in der Dichtung) wäre nicht so groß und unge
trübt, wenn man sich diese Relativität stets vergegen
wärtigte und nicht wenigstens die Fiktion völliger Un
abhängigkeit dabei aufrecht erhielte.
Organisation nun schließt Willkür unbedingt aus
und damit die zweite Form der Freiheit; dagegen ver
langt sie sehr viel Betätigung und Willen nicht nur vom
Organisator, sondern auch von den Teilnehmern.
Einfacher mechanischer Gehorsam führt nie zu lebens
vollen Organisationen, so wenig als man Leute dazu
brauchen kann, die tun wollen, was sie mögen. Über
einen Zweck, ein Ziel im großen oder eine Ausgabe
muß man sich eben einig sein, ehe man organisiert;
man kann dies nicht ins Blaue hinein, sondern mit
bestimmter Marschroute. Innerhalb einer Aufgabe oder