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I. Die Grundurteile der Politik.
Recht, und der Deutsche ist nur als solcher eine Persön
lichkeit, nicht als Jndividuutu im Weltall.
Die zu seinem Leben, Gedeihen und Erziehung
nötigen, unentbehrlichen Ansprüche hat nicht er, der
Neugeborene, erworben, sondern seine Eltern als
Staatsbürger; sie sind die Träger der Rechte gegenüber
dem Staat auch für ihre Nachkommenschaft, weil sie
dem Staate schon etivas geleistet haben. Denn mit
dem Augenblick nützlicher Tätigkeit innerhalb eines
Kulturstaates, als sein Glied und Teil, werden sofort
Rechte erworben (auf Existenz, Schutz, Wohlfahrt
usw.), weil die erste Pflicht gegen den Staat, in ihn,
und an ihni mitzuarbeiten, erfüllt wird. Das Kind und
der Jüngling, die noch nichts leisten können*, zehren
solange von den erworbenen Rechten ihrer Eltern, bis
sie erwachsen sind. Dies Wechselspiel von Pflicht und
Recht beginnt hier mit jener, nicht mit den Menschen
rechten, die übrigens dem Kind ohne einen .Kulturstaat
auch gar nichts nützen würden.
Gegenüber diesem hier möglichst scharf herausgear
beiteten Gegensatz, der Auffassungen spricht nun das
Prinzip der Organisation klar und unbedingt für
die zweite, die deutsche, Auffassung. Zwar sehen wir
Organisationen täglich vor unseren Augen aus Ein
zelnen entstehen; sobald man aber den Zweckgedanken
hinzunimmt, ohne den sie sinnlos ist, gilt von der Orga
nisation genau das, was Aristoteles vom Staate sagt,
daß er seinen! innersten Wesen nach früher ist, als (die
Familie und) der Einzelne. In demselben Sinne,
nicht geschichtlich früher, sondern als Idee; die Organi
sation samt ihrem Zweck wird zuerst gedacht, ehe man
Teilnehmer dafür wirbt. Der Wert des Zusammen-