Full text: Organisation

30 
I. Die Grundurteile der Politik. 
Recht, und der Deutsche ist nur als solcher eine Persön 
lichkeit, nicht als Jndividuutu im Weltall. 
Die zu seinem Leben, Gedeihen und Erziehung 
nötigen, unentbehrlichen Ansprüche hat nicht er, der 
Neugeborene, erworben, sondern seine Eltern als 
Staatsbürger; sie sind die Träger der Rechte gegenüber 
dem Staat auch für ihre Nachkommenschaft, weil sie 
dem Staate schon etivas geleistet haben. Denn mit 
dem Augenblick nützlicher Tätigkeit innerhalb eines 
Kulturstaates, als sein Glied und Teil, werden sofort 
Rechte erworben (auf Existenz, Schutz, Wohlfahrt 
usw.), weil die erste Pflicht gegen den Staat, in ihn, 
und an ihni mitzuarbeiten, erfüllt wird. Das Kind und 
der Jüngling, die noch nichts leisten können*, zehren 
solange von den erworbenen Rechten ihrer Eltern, bis 
sie erwachsen sind. Dies Wechselspiel von Pflicht und 
Recht beginnt hier mit jener, nicht mit den Menschen 
rechten, die übrigens dem Kind ohne einen .Kulturstaat 
auch gar nichts nützen würden. 
Gegenüber diesem hier möglichst scharf herausgear 
beiteten Gegensatz, der Auffassungen spricht nun das 
Prinzip der Organisation klar und unbedingt für 
die zweite, die deutsche, Auffassung. Zwar sehen wir 
Organisationen täglich vor unseren Augen aus Ein 
zelnen entstehen; sobald man aber den Zweckgedanken 
hinzunimmt, ohne den sie sinnlos ist, gilt von der Orga 
nisation genau das, was Aristoteles vom Staate sagt, 
daß er seinen! innersten Wesen nach früher ist, als (die 
Familie und) der Einzelne. In demselben Sinne, 
nicht geschichtlich früher, sondern als Idee; die Organi 
sation samt ihrem Zweck wird zuerst gedacht, ehe man 
Teilnehmer dafür wirbt. Der Wert des Zusammen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.