Full text : Organisation

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I.  Die  Grundurteile  der  Politik.

Recht,  und  der  Deutsche  ist  nur  als  solcher  eine  Persönlichkeit, ­
  nicht  als  Jndividuutu  im  Weltall.
Die  zu  seinem  Leben,  Gedeihen  und  Erziehung
nötigen,  unentbehrlichen  Ansprüche  hat  nicht  er,  der
Neugeborene,  erworben,  sondern  seine  Eltern  als
Staatsbürger;  sie  sind  die  Träger  der  Rechte  gegenüber
dem  Staat  auch  für  ihre  Nachkommenschaft,  weil  sie
dem  Staate  schon  etivas  geleistet  haben.  Denn  mit
dem  Augenblick  nützlicher  Tätigkeit  innerhalb  eines
Kulturstaates,  als  sein  Glied  und  Teil,  werden  sofort
Rechte  erworben  (auf  Existenz,  Schutz,  Wohlfahrt
usw.),  weil  die  erste  Pflicht  gegen  den  Staat,  in  ihn,
und  an  ihni  mitzuarbeiten,  erfüllt  wird.  Das  Kind  und
der  Jüngling,  die  noch  nichts  leisten  können*,  zehren
solange  von  den  erworbenen  Rechten  ihrer  Eltern,  bis
sie  erwachsen  sind.  Dies  Wechselspiel  von  Pflicht  und
Recht  beginnt  hier  mit  jener,  nicht  mit  den  Menschenrechten, ­
  die  übrigens  dem  Kind  ohne  einen  .Kulturstaat
auch  gar  nichts  nützen  würden.
Gegenüber  diesem  hier  möglichst  scharf  herausgearbeiteten ­
  Gegensatz,  der  Auffassungen  spricht  nun  das
Prinzip  der  Organisation  klar  und  unbedingt  für
die  zweite,  die  deutsche,  Auffassung.  Zwar  sehen  wir
Organisationen  täglich  vor  unseren  Augen  aus  Einzelnen ­
  entstehen;  sobald  man  aber  den  Zweckgedanken
hinzunimmt,  ohne  den  sie  sinnlos  ist,  gilt  von  der  Organisation ­
  genau  das,  was  Aristoteles  vom  Staate  sagt,
daß  er  seinen!  innersten  Wesen  nach  früher  ist,  als  (die
Familie  und)  der  Einzelne.  In  demselben  Sinne,
nicht  geschichtlich  früher,  sondern  als  Idee;  die  Organisation ­
  samt  ihrem  Zweck  wird  zuerst  gedacht,  ehe  man
Teilnehmer  dafür  wirbt.  Der  Wert  des  Zusammen-
            
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