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II. Akratie und Aristagie.
wohl der Autokratie, als der Ochlokratie oder Pluto-
kratie. Aber wie steht es mit dem Begriff der Demo
kratie, der von allen Zusammensetzungen dieser Art
am meisten in aller Munde ist? Gerade er läßt sich als
schon lange sinnlos und den heutigen Verhältnissen
nicht niehr entsprechend erweisen; und zwar was
beide Teile des Wortes betrifft. Der Demos der
Griechen war die aus den freien Bürgern bestehende
Volksgemeinde der kleineren Stadtstaaten, die so klein
war, daß sie sich auf dem Marktplatz versammeln
konnte. (Von der verwaltnngstechnischen Bedeutung
der diversen Demen ist hier natürlich abzusehen.) Da
konnte auch von einer Herrschaft gesprochen werden,
nämlich über alle Unfreien, Sklaven, Frauen, Fremde
usw. Auch in einem heutigen Dorfe hat es noch einen
Sinn, von einer Herrschaft der Gemeinde zu sprechen.
Wir aber wenden das Wort gedankenlos an, denken
bei seinem ersten Teil an das ganze Volk, bei uns an
die siebzig Millionen im deutschen Reich vereinigten
Menschen, und überlegen nicht, daß dann nichts mehr
da ist, worüber das Volk herrschen könnte.
Will man etivas konstruieren, was dem Begriff einen
Inhalt gäbe, so müßte man unter Demos heute nur die
stimm- und ivahlberechtigten Bürger verstehen. Aber
die Abgabe eines Stimmzettels kann man nicht gut
ein Kratein, eine Machtfunktion nennen. Ganz gezwun
gen könnte man die Parlamentsherrschaft (den Parla
mentarismus) unter diesen Begriff bringen; dann
wären die Parlamentsmitglieder der moderne Demos,
dessen Aufgabe das Kratein wäre. Allein auch da be
steht nicht einnial in der „freiesten" Republik eine
„absolute" Gewalt; Ober- und Unterhaus, wie der