Full text : Organisation

IV.  Staatliche  uild  private  Organisativtt.

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v.  d.  Pfordt  en,  Organisation.

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Russeneinfalles  zunächst  nichts  verdienen,  und  in  solchen ­
  Zuständen  hört  der  kapitalistische  Betrieb  einfach
auf.  Aber  auch  positiv  und  ohne  Krieg  ist  der  Staat
hier  in  ganz  anderer  Weise  beteiligt,  falls  überhaupt
diese  Art  des  Erwerbs  gelingen  soll;  nur  in  einen;
Rechtsstaat  kann  sie  funktionieren,  nur  in  einem  Kulturstaat ­
  Früchte  tragen.  Das  im  einzelnen  auszuführen,
ist  wohl  nicht  nötig;  ich  meine,  die  oberflächlichste  Überlegung ­
  genügt;  wichtig  ist  vor  allem,  den  Unterschied
in  der  Abhängigkeit  vom  Staat  hier  und  bei  der  Vermehrung ­
  durch  Arbeit  festzuhalten  und  andere  Gesichtspunkte ­
  von  dieser  prinzipiellen  Feststellung  fernzuhalten. ­
  Natürlich  kann  man  auch  sagen:  der  Kulturstaat ­
  bedarf  des  Kapitalismus  und  gedeiht  durch  ihn;
derartige  enge  Beziehungen  sind  stets  gegenseitig  und
der  Staat  als  Organisation  des  Volkslebens  von
dessen  Ausgestaltung  stets  beeinflußt.
Fassen  wir  nun  die  ethische  Teilendes  Problems
ins  Auge,  so  befinden  wir  uns  auf  dem  Boden  des
alten  Naturrechtes.  Natur-  oder  Vernunftrecht,  richtiges ­
  Recht,  natürliches  Recht,  philosophisches  Recht,
Ethik  —  lauter  Namen  für  die  gleiche  Sache.  Die
Ethik  ist  die  Mutter  des  Rechtes  und  dieses  stellt  nur
das  ethische  Minimum  dar,  das  sich  die  Gemeinschaft
festzustellen  und  eventuell  zu  erzwingen  entschlossen
hat.  Recht  im  ganz  abstrakten  Sinne,  ohne  den  Staat,
ist  nichts  anderes  als  Ethik;  es  hat  keine  anderen  Quellen ­
  und  unterscheidet  sich  nur  durch  seine  unbedingte
Geltung,  während  die  Sitte  praktisch  freier  gelassen
wird,  die  Ethik  im  engeren  Sinne  als  Gesinnungsethik
dem  Einzelnen  überlassen  bleibt.  Alle  aber  schöpfen
ihre  Ansprüche  aus  Idealen  und  Normen,  die  das  Tun
            
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