IV. Staatliche uild private Organisativtt.
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v. d. Pfordt en, Organisation.
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Russeneinfalles zunächst nichts verdienen, und in solchen
Zuständen hört der kapitalistische Betrieb einfach
auf. Aber auch positiv und ohne Krieg ist der Staat
hier in ganz anderer Weise beteiligt, falls überhaupt
diese Art des Erwerbs gelingen soll; nur in einen;
Rechtsstaat kann sie funktionieren, nur in einem Kulturstaat
Früchte tragen. Das im einzelnen auszuführen,
ist wohl nicht nötig; ich meine, die oberflächlichste Überlegung
genügt; wichtig ist vor allem, den Unterschied
in der Abhängigkeit vom Staat hier und bei der Vermehrung
durch Arbeit festzuhalten und andere Gesichtspunkte
von dieser prinzipiellen Feststellung fernzuhalten.
Natürlich kann man auch sagen: der Kulturstaat
bedarf des Kapitalismus und gedeiht durch ihn;
derartige enge Beziehungen sind stets gegenseitig und
der Staat als Organisation des Volkslebens von
dessen Ausgestaltung stets beeinflußt.
Fassen wir nun die ethische Teilendes Problems
ins Auge, so befinden wir uns auf dem Boden des
alten Naturrechtes. Natur- oder Vernunftrecht, richtiges
Recht, natürliches Recht, philosophisches Recht,
Ethik — lauter Namen für die gleiche Sache. Die
Ethik ist die Mutter des Rechtes und dieses stellt nur
das ethische Minimum dar, das sich die Gemeinschaft
festzustellen und eventuell zu erzwingen entschlossen
hat. Recht im ganz abstrakten Sinne, ohne den Staat,
ist nichts anderes als Ethik; es hat keine anderen Quellen
und unterscheidet sich nur durch seine unbedingte
Geltung, während die Sitte praktisch freier gelassen
wird, die Ethik im engeren Sinne als Gesinnungsethik
dem Einzelnen überlassen bleibt. Alle aber schöpfen
ihre Ansprüche aus Idealen und Normen, die das Tun