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IV, Staatliche und private Organisation. 99
Mönche ausgenommen. Tugend, ursprünglich Tüchtigkeit,
muß sich irgendwie ausleben und betätigen und kann
nicht lediglich in Gesinnungen bestehen, wenn man nicht
die Ethik dem wirklichen Leben ganz entfremden will.
Aber auch die sogen. Gesinnungsethik rechnet stets mit
der Umsetzung ihrer „reinen" Prinzipien in irdisches
Tun.
Das erste, was also seine ethische Legitimation zu
erweisen hat, ist das Privateigentum. Und das
kann es in vollstem Maße; denn es ist überhaupt ein
Irrtum, die Ethik lediglich auf die soziale Beziehung,
auf das Gemeinschaftsleben aufbauen zu wollen. Der
Fortschritt der Ethik, der Aufbau einer Kultur, die wirkliche
„Entwicklung" ist historisch gebunden an die Emanzipation
des Einzelnen von der Horde und der Herausarbeitung
des Eigenwerts; das Neue, das Moment des
Höheren liegt niemals in der Masse, sondern zunächst
bei Wenigen, die sich auszeichnen und herausheben,
und das war nicht nur immer so und gilt auch heute
noch, sondern ist auch gar nicht anders denkbar. Der
Begriff der Persönlichkeit aber ist unbedingt ein
ethischer, wenn man in ihm die bloße natürliche Individualität
mit all den Werten und Normen erfaßt, die
der einzelne Kulturmensch in sich zu verwirklichen imstande
ist. Und zum Ausleben der Persönlichkeit in
Freiheit und Tat ist das Privateigentum historisch nötig
gewesen und darum auch ethisch berechtigt^; denn angewandte
Ethik läßt sich nicht so wie ganz abstrakte Theorien
von den Tatsachen und der Empirie trennen.
Der wirkliche Kulturfortschritt bedurfte es und bedarf
es, nicht nur die Freude am und Befriedigung durck
den Besitz, die schon Aristoteles^ für das Privateigentum