Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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außerordentliche  Leistung  der  Post  wäre,  „wenn  sie  aufweite
Entfernungen  die  Zeitungen  zu  einem  so  billigen  Porto  mit
den  Schnellzügen  befördere"/)  es  müßte  im  Interesse  der
lokalen  Presse  im  Zeitungstarif  auch  die  Schnelligkeit  der
Zeitungsbeförderung  in  Anschlag  gebracht  und  gerechterweise
eine  entsprechende  Normierung  vorgenommen  werden.
Im  Nachrichtenverkehr  ist  eine  längere  Zeitdauer  im  allgemeinen ­
  unerwünscht.  Bei  ihm  erhöht  den  Wert  der  Verkehrsleistung ­
  für  die  Beteiligten  stets  die  kürzere  Befördcrungsdauer,
  d.  h.  die  Schnelligkeit  in  der  Beförderung/)  Dies
gilt  auch  für  den  Postzeitungsvertrieb.  Zeitungen  können
ihren  Zweck  nur  bei  schnellster  Verbreitung  erfüllen,  denn
„Nachrichten  sind  Zeitgüter;  sie  haben  nur  Wert,  solange  sie
neu  sind,  und  um  ihnen  den  Reiz  der  Neuheit  zu  erhalten,
muß  ihre  Veröffentlichung  den  Ereignissen  auf  dem  Fuße
folgen"/)
Für  den  Vertrieb  der  Zeitschriften,  insbesondere  für  ihre
Beförderung,  kann  das  Moment  der  Schnelligkeit  u.  U.
weniger  wichtig  sein.  Allein,  wie  bereits  aus  den  Erwägungen
am  Schluß  des  §  7  hervorgeht,  ist  eine  verschiedenartige
Tarifierung  der  einzelnen  Zeitungsgattungeu  beim  Postvertrieb
in  der  Gegenwart  schon  aus  volkswirtschaftlichen  Rücksichten
nicht  angebracht;  vor  allem  ist  sie  jetzt  in  der  Praxis  wegen
der  Massenhaftigkeit  des  Zeitungsverkehrs  mit  Nutzen  nicht
durchführbar,  st  Sie  würde  mit  derartigen  betriebstechnischen
Schwierigkeiten  verbunden  sein,  daß  die  dadurch  verursachten
besonderen  Kosten  in  keinem  Verhältnis  zu  den  Einnahmen
stünden.  Ueberdies  könnte  beim  Postzeitungsvertrieb  erhöhte
Schnelligkeit  nur  insoweit  zu  einer  höheren  Wertschätzung
’)  Stenogr.  Skr.  1897/98  23b.  II  S.  799  (Abg.  Gamp).
2)  van  der  Borght  S.  130  f.
3 )  Bücher,  Vw.  S.  223.
*)  In  den  ersten  Jahren  des  staatlichen  Postzeitungsvertriebs,
als  die  Zahl  der  Zeitschriften  verhältnismäßig  klein  war,  gab  es  eine
derartige  Einrichtung.  In  der  Zeit  von  1826  bis  1848  konnten  bestimmte
Zeitschriften  zum  bloßen  Sortimenterpreis  durch  die  Post  bezogen  werden;
sie  wurden  dafür  nicht  mit  der  schnellen  Reitpost,  sondern  nur  mit  der
langsamen  Fahrpost  befördert  (Archiv  1884  S.  294  f.).
            
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