Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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fassenderer Gebietsgruppen, so entsteht ein Zonentarif. Tarife, 
die Entfernungsunterschiede innerhalb eines Verkehrsgebiets 
völlig unberücksichtigt lassen, heißen Einheitstarife. 
Der deutsche Postzeitungsgebührentarif ist ein Einheits 
tarif. Bei den Reichstagsberatungen über den Postetat und 
über den Entwurf des Tarifs zu Ende der 1890 er Jahre, 
ebenso noch neuerdings bei Etatsdebatten wurde wiederholt 
vorgeschlagen, den Zeitungstarif als Zonentarif auszugestalten?) 
Die Vorschläge stützten sich u. a. darauf, daß es ungerecht 
sei, alle Zeitungen ohne Unterschied auf die Besörderungsstrecke 
gleichmäßig zu tarifieren; im Interesse der mittleren und 
kleinen Presse müßte mindestens eine Nah- und eine Fernzone 
unterschieden werden. Theoretisch soll ein rationell konstruierter 
Tarif allerdings dem Entfernungsmoment Rechnung tragen, 
allein gewisse Rücksichten können in der Praxis ein abweichendes 
Verfahren nötig machen. Für den Zeitungsgebührentarif 
kommen solche Rücksichten in Frage. Zunächst kann eine 
genaue Anpassung an die wirklichen Selbstkosten, insbesondere 
an die unterschiedlichen Beförderungskosten auf kürzere oder 
längere Transportstrecken beim Postzeitungsvertrieb nicht 
stattfinden, weil es, wie bereits früher auseinandergesetzt 
wurde, in der Praxis garnicht möglich ist, die speziellen Kosten 
einer jeden Verkehrsleistung überhaupt exakt zu ermitteln. 
Ferner würde ein Zonenzcitungstarif noch komplizierter sein 
als es der gemischte Zeitungstarif ohnehin schon ist. Infolge 
der größeren Kompliziertheit würde er der Post mehr Arbeit 
und damit auch mehr Kosten verursachen. Im weiteren hätte 
ein Zonentarif für die Post den Nachteil, daß ihre Einnahmen 
eine Schmälerung erführen, weil viele Blätter wegen Erhöhung 
der Postbeförderungsgebühren nach den entfernteren Zonen 
y Stenogr. Bcr. 1895/97 Bd. I S. 481 (Abg. Schaedler); a. a. 
O. 1898/00 Bd. II S. 1741 (Abg. Dasbach) und Bd. IV S. 2796 f. 
(Abg. Marcour), S. 2804, 2811, 2816, 2922 (Abg. Dasbach), sowie 
S. 2814 (Abg. Pachnicke!; a. a. Q. 1903/04 Bd. IIS. 1132 f. (Abg. 
Erzbcrger) a. a. O. 1905/06 Bd. III S. 1876 (Abg. Marcour) und 
S. 1882 f. Abg. Dasbach). - Erwiderungen des Staatssekretärs 
Kraetkc a. a. 0.1903/04 Bd. II S. 1139 und 1905/06 Bd. IIIS. 1876 f.
	        
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