Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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fassenderer  Gebietsgruppen,  so  entsteht  ein  Zonentarif.  Tarife,
die  Entfernungsunterschiede  innerhalb  eines  Verkehrsgebiets
völlig  unberücksichtigt  lassen,  heißen  Einheitstarife.
Der  deutsche  Postzeitungsgebührentarif  ist  ein  Einheitstarif. ­
  Bei  den  Reichstagsberatungen  über  den  Postetat  und
über  den  Entwurf  des  Tarifs  zu  Ende  der  1890  er  Jahre,
ebenso  noch  neuerdings  bei  Etatsdebatten  wurde  wiederholt
vorgeschlagen,  den  Zeitungstarif  als  Zonentarif  auszugestalten?)
Die  Vorschläge  stützten  sich  u.  a.  darauf,  daß  es  ungerecht
sei,  alle  Zeitungen  ohne  Unterschied  auf  die  Besörderungsstrecke
gleichmäßig  zu  tarifieren;  im  Interesse  der  mittleren  und
kleinen  Presse  müßte  mindestens  eine  Nah-  und  eine  Fernzone
unterschieden  werden.  Theoretisch  soll  ein  rationell  konstruierter
Tarif  allerdings  dem  Entfernungsmoment  Rechnung  tragen,
allein  gewisse  Rücksichten  können  in  der  Praxis  ein  abweichendes
Verfahren  nötig  machen.  Für  den  Zeitungsgebührentarif
kommen  solche  Rücksichten  in  Frage.  Zunächst  kann  eine
genaue  Anpassung  an  die  wirklichen  Selbstkosten,  insbesondere
an  die  unterschiedlichen  Beförderungskosten  auf  kürzere  oder
längere  Transportstrecken  beim  Postzeitungsvertrieb  nicht
stattfinden,  weil  es,  wie  bereits  früher  auseinandergesetzt
wurde,  in  der  Praxis  garnicht  möglich  ist,  die  speziellen  Kosten
einer  jeden  Verkehrsleistung  überhaupt  exakt  zu  ermitteln.
Ferner  würde  ein  Zonenzcitungstarif  noch  komplizierter  sein
als  es  der  gemischte  Zeitungstarif  ohnehin  schon  ist.  Infolge
der  größeren  Kompliziertheit  würde  er  der  Post  mehr  Arbeit
und  damit  auch  mehr  Kosten  verursachen.  Im  weiteren  hätte
ein  Zonentarif  für  die  Post  den  Nachteil,  daß  ihre  Einnahmen
eine  Schmälerung  erführen,  weil  viele  Blätter  wegen  Erhöhung
der  Postbeförderungsgebühren  nach  den  entfernteren  Zonen

y  Stenogr.  Bcr.  1895/97  Bd.  I  S.  481  (Abg.  Schaedler);  a.  a.
O.  1898/00  Bd.  II  S.  1741  (Abg.  Dasbach)  und  Bd.  IV  S.  2796  f.
(Abg.  Marcour),  S.  2804,  2811,  2816,  2922  (Abg.  Dasbach),  sowie
S.  2814  (Abg.  Pachnicke!;  a.  a.  Q.  1903/04  Bd.  IIS.  1132  f.  (Abg.
Erzbcrger)  a.  a.  O.  1905/06  Bd.  III  S.  1876  (Abg.  Marcour)  und
S.  1882  f.  Abg.  Dasbach).  -  Erwiderungen  des  Staatssekretärs
Kraetkc  a.  a.  0.1903/04  Bd.  II  S.  1139  und  1905/06  Bd.  IIIS.  1876  f.
            
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