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fassenderer Gebietsgruppen, so entsteht ein Zonentarif. Tarife,
die Entfernungsunterschiede innerhalb eines Verkehrsgebiets
völlig unberücksichtigt lassen, heißen Einheitstarife.
Der deutsche Postzeitungsgebührentarif ist ein Einheits
tarif. Bei den Reichstagsberatungen über den Postetat und
über den Entwurf des Tarifs zu Ende der 1890 er Jahre,
ebenso noch neuerdings bei Etatsdebatten wurde wiederholt
vorgeschlagen, den Zeitungstarif als Zonentarif auszugestalten?)
Die Vorschläge stützten sich u. a. darauf, daß es ungerecht
sei, alle Zeitungen ohne Unterschied auf die Besörderungsstrecke
gleichmäßig zu tarifieren; im Interesse der mittleren und
kleinen Presse müßte mindestens eine Nah- und eine Fernzone
unterschieden werden. Theoretisch soll ein rationell konstruierter
Tarif allerdings dem Entfernungsmoment Rechnung tragen,
allein gewisse Rücksichten können in der Praxis ein abweichendes
Verfahren nötig machen. Für den Zeitungsgebührentarif
kommen solche Rücksichten in Frage. Zunächst kann eine
genaue Anpassung an die wirklichen Selbstkosten, insbesondere
an die unterschiedlichen Beförderungskosten auf kürzere oder
längere Transportstrecken beim Postzeitungsvertrieb nicht
stattfinden, weil es, wie bereits früher auseinandergesetzt
wurde, in der Praxis garnicht möglich ist, die speziellen Kosten
einer jeden Verkehrsleistung überhaupt exakt zu ermitteln.
Ferner würde ein Zonenzcitungstarif noch komplizierter sein
als es der gemischte Zeitungstarif ohnehin schon ist. Infolge
der größeren Kompliziertheit würde er der Post mehr Arbeit
und damit auch mehr Kosten verursachen. Im weiteren hätte
ein Zonentarif für die Post den Nachteil, daß ihre Einnahmen
eine Schmälerung erführen, weil viele Blätter wegen Erhöhung
der Postbeförderungsgebühren nach den entfernteren Zonen
y Stenogr. Bcr. 1895/97 Bd. I S. 481 (Abg. Schaedler); a. a.
O. 1898/00 Bd. II S. 1741 (Abg. Dasbach) und Bd. IV S. 2796 f.
(Abg. Marcour), S. 2804, 2811, 2816, 2922 (Abg. Dasbach), sowie
S. 2814 (Abg. Pachnicke!; a. a. Q. 1903/04 Bd. IIS. 1132 f. (Abg.
Erzbcrger) a. a. O. 1905/06 Bd. III S. 1876 (Abg. Marcour) und
S. 1882 f. Abg. Dasbach). - Erwiderungen des Staatssekretärs
Kraetkc a. a. 0.1903/04 Bd. II S. 1139 und 1905/06 Bd. IIIS. 1876 f.