Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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dings  erschwert.  Hiergegen  ist  einzuwenden,  daß  die  Schwierigkeiten ­
  in  der  Berechnung  der  Zeitungsgebühren  für  die  Zeitungsbezieher ­
  keine  Rolle  spielen.  Wer  eine  Zeitung  im
Wege  des  Postabonnements  bestellt,  wird  sich  um  die  Höhe
des  Entgelts,  das  er  dafür  an  die  Post  zahlen  muß,  nur
selten  bekümmern.  Es  gilt  hier  dasselbe,  wie  bei  der  Erhebung ­
  der  Aufwandsteuern,  der  Konsument  wird  sich  des
Akts  der  Abgabenzahlung  kaum  bewußt.  Die  Zeitungsgebühr,
die  einen  Teil  des  Bezugspreises  bildet,  wird  vielmehr  bei
Bezahlung  des  Abonnements  von  Fall  zu  Fall  stillschweigend
entrichtet.  Für  die  Verleger  hingegen  bildet  die  Zeitungsgebühr ­
  einen  Faktor,  den  sie  bei  Kalkulation  der  Bezugspreise
berücksichtigen  müssen.  Nennenswerte  Umständlichkeiten  ergeben
sich  jedoch  dabei  nicht,  weil  jeder  Verleger  für  gewöhnlich
nur  einmal  jährlich  die  Postgebühren  für  seine  Zeitungen  zu
ermitteln  braucht.  Schwierigkeiten  bereitet  die  Einbeziehung
des  Gewichtsfaktors  in  den  Tarif  nur  für  die  Post  selbst,
die  es  mit  vielen  Tausenden  von  verschiedenen  Blättern  zu
tun  und  für  jedes  die  Gebühren  besonders  zu  berechnen  hat.
Diese  betriebstechnischen  Erschwernisse  muß  die  Post  in  Kauf
nehmen,  weil  sie  sonst  nicht  jede  Zeitung  zur  Deckung  der
Kosten,  die  die  Beförderung  ihrer  Nettolast  verursacht,  nach
Verhältnis  beitragen  lassen  könnte.
Der  Hinweis/)  daß  der  Gewichtsunterschied  der  einzelnen
Sendungen  beim  Massenversand  durch  die  Post  teilweise,
z.  B.  beim  Briefverkehr,  nur  in  summarischer  Weise  berücksichtigt ­
  werde,  trifft  für  den  Zeitnngsvertrieb  nicht  das  Richtige. ­
  Bei  diesem  macht  sich,  lute  bereits  dargelegt  worden
ist/)  das  Gewicht  der  zahlreichen,  verhältnismäßig  schweren
Zeitungsexeniplare  durch  eine  stärkere  Inanspruchnahme  der
Arbeitsleistungen  der  Post  und  durch  Steigerung  der  Selbstkosten ­
  sehr  wohl  bemerkbar.  Jener  Hinweis  ist  wohl  für  den
Massenbriefverkehr  angebracht,  bei  dem  mit  zunehmender
Massenhaftigkeit  sich  die  Nettolast  relativ  wenig  erhöht;  beim
1)  Schmidt  S.  78.
2 )  Vgl.  §  3c  unter  ß)  2,
            
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