Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Ueberweisung  zu  allen  Mitteilungen  benutzen,  die  aus  irgend
einem  Grunde  in  Bezug  auf  das  zugchörende  überwiesene  Zeitüngsexemplur
  dem  Verleger  oder  unter  den  Postanstalten  zu
machen  sind.  So  wäre  es  möglich,  Ersparnisse  an  Material
und  Arbeit  zu  erzielen,  d.  h.  die  Kosten  des  Zeitungsdienstes
einzuschränken.
Es  käme  auch  noch  in  Frage,  Interessenten  g.  F.  in
gewissem  Umfange  zu  den  Kosten  des  Zeitungsvcrtriebs  beitragen ­
  zu  lassen,  soweit  ein  derartiges  Verfahren  in  Anlehnung ­
  an  die  Lehre  von  den  Gebühren  berechtigt  wäre.
Danach  sind  im  Anschluß  an  eine  bestimmte  Tätigkeit  öffentlicher ­
  Organe  spezielle  Entgelte  für  diese  von  denjenigen  zu
entrichten,  die  die  besonderen  Leistungen  oder  Handlungen  ver
öffentlichen  Organe  veranlaßt  haben.')  Die  Post  erhebt  in
derartigen  Fällen  z.  T.  ebenfalls  besondere  Gebühren,  z.  B.
bei  Laufzetteln  oder  Unbcstcllbarkeitsmeldungen.  Angebracht
wäre  dies  auch  für  alle  Leistungen  beim  Postzeitnugsdienst,
die  nicht  von  amtswegen,  sondern  nur  im  Interesse  der  Verleger ­
  usw.  erfolgen.  Verlangt  z.  B.  ein  Verleger  Auskunft
darüber,  an  welchen  Orten  seine  Zeitung  durch  Vermittelung
der  Post  abonniert  ist,  so  dürfte  sich  kaum  etwas  dagegen
einzuwenden  finden,  wenn  die  Antwort  gebührenpflichtig  erteilt
würde?)  Ist  ein  Postamt  genötigt,  einem  Verleger  auf  eine
Reklamation,  die  weitschweifige  Erörterungen  zur  Folge  gehabt
hat  uud  die  sich  schließlich  als  unbegründet  erweist,  Antwort
zu  geben,  so  ist  auch  hier  die  Bezahlung  einer  besonderen
Gebühr  angebracht.  Eine  Norm  für  die  Berechnung  der  Gebühren ­
  ließe  sich  wohl  finden.  Es  könnte  z.  B.  ein  bestimmter ­
  Durchschnittssatz  für  jede  Arbeitsstunde  und  die
Festsetzung  gewisser  Mindestgebühren  vorgesehen  werden.  Aus
diese  Weise  wäre  es  möglich,  bei  Ausübung  des  Postzeitungsdienstes ­
  nebenbei  Einnahmen  zu  erzielen  und  die  Kosten,  die
er  verursacht,  zu  verringern.
')  von  Eheberg,  S.  141.
-)  Stenogr.  Ber.  1871  Bd.  IIS.  683  -  Gcneralpostmeister  Stephan.
            
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