Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Zuschuß beim Zeitungsvertrieb verhältnismäßig unbedeutend. 
Die Post kann deswegen unbeschadet ihrer wichtigen Aufgabe, 
im allgemeinen zum Staatsbedarf beizutragen, den Zeitungs 
vertrieb ohne Durchführung des Prinzips der vollen Eigen 
kostendeckung betreiben. Wenn dadurch dem Reich eine jährliche 
Mehreinnahme entgeht, die vom finanzielleu Standpunkt aus 
erwünscht gewesen wäre und die die Volkswirtschaft sehr wohl 
hätte aufbringen können, so ist der Verlust für die Reichskassc 
verhältnismäßig gering, für die Volkswirtschaft dagegen entsteht 
ein Gewinn infolge Erleichterung des Zeitungsbezuges. 
Aus diesen Gründen wird die Volksvertretung, wie sic 
es schon im Jahre 1899 getan hat, auch weiterhin möglichst 
auf niedrige Tarifierung beim Postzeitungsvertrieb hinwirken. 
So lange nicht ganz besondere Umstände es erfordern, wird 
es daher nicht angebracht sein, eine Aenderung des jetzigen 
Post-Zeitungsgebührentarifs anzustreben. Das Opfer, das der 
Staat unter Verzicht auf einen Reinertrag beim Zeitungs- 
Hiernach scheint es allerdings so, als ob die Reichspost - min 
destens zeitweise — keine Ucberschuß- sondern r'ne Zuschuß-Verwaltung 
gewesen sei, insbesondere wenn berücksichtigt wird, daß auch die Zinsbeträge 
für das Betriebskapital und die Anleihen in den Postetats nicht erwähnt 
sind. Demgegenüber ist jedoch anzuführen, daß wiederum die Post in 
weitgehendem Maße wirtschaftliche Leistungen auf dem Gebiete des Post- 
und Telegraphenverkehrs und der Sozialvolitik unentgeltlich ausführt. 
Die Forderungen der Post für Portofreiheitcn und sozialpolitische 
Leistungen im Bersichcrnngswesen sind z. B'. für 1906 auf 23.9 und 
10.9 Millionen M. überschläglich berechnet worden (Ullrich S. 59 u. 62). 
Dazu kommt noch, daß die Kosten der Eisenbahnleistungen von der 
Eisenbahn zu hoch veranschlagt sind (Poppe S. 131 u. Archiv für 
Eisenbahnwesen, 1913 S. 625 u. 627). Die Post hätte „von einer 
etwaigen Auseinandersetzung und nach Lage der aufzumachenden Gegen 
rechnung keine Nachteile, sondern eher Vorteile zu erwarten" (Ullrich 
S. 70). Nach eingehender Prüfung aller Verhältnisse hat die preußische 
Eisenbahnverwaltung sich neuerdings dafür ausgesprochen, in ihren 
Betriebsberichtcn und Etats künftig „die auf einer immerhin anfechtbaren 
Grundlage beruhenden Schätzungen" über die Selbstkosten der Leistungen 
für Postzwecke überhaupt nicht mehr zu veröffentlichen (Drucksachen usw. 
a. a. O. 1912 Nr. 104 6 S. 2094). (Vgl. auch „Das Verhältnis 
der deutschen Rcichspost zu den preußischen Eisenbahnen" in „Weltverkehr 
und Weltwirtschaft", Märzheft 1913 S. 574; ferner „Zur Frage der 
Postvorrechte auf den Eisenbahnen" im Archiv für Eisenbahnwesen, 
1913 S. 624 ff. und Ausführungen des Abgeordneten Beck im Reichstag 
bei den Etatsverhandlungen vom 2. März 1914).
	        
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