Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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meister in ihren Monopolansprüchen durch politische Interessen 
der Landesherren. War es doch für die Fürsten leichter, die 
Verbreitung unbequemer Nachrichten zu verhindern, wenn die 
Zeitungen von den in einem Abhängigkeitsverhältnis zum 
Staat stehenden Postbeamten herausgegeben wurden. *) 
Unumstrittene Anerkennung haben jedoch die Mouopolansprüche 
der Postmeister auf das Herausgeben von Zeitungen niemals 
gefunden?) Schließlich erledigte sich die Streitfrage von 
selbst. Die Verlegertätigkeit der Postmeister wurde im 18. 
Jahrhundert, je mehr Konkurrenz-Unternehmungen entstanden 
und je mehr eigentliche Postdienstgeschäfte zu erfüllen waren, 
immer unbedeutender; sie hörte endlich ganz anf.ch 
Stieler S. I I f: „Das Zeitungs-Recht zur Kayierl . . . Hoheit gehöret, 
so wol als das Müntzschlagen". A. a. O. S. 364 : Das Zeitungs-Recht 
„gleich der Post-Gerechtigkeit unter die Regalien gehöret". 
i) Archiv 1886 S. 783: „Ein Postvorsteher, zu dessen Amt es 
gehört, Neuigkeiten drucken zu lassen, darf zum Vorteile seines dürften 
gewisse ungünstige und verderbliche Nachrichten in seinen Veröffentlichungen 
verschweigen und unterdrücken" (nach: Hörnigk, De Regal! Postarum 
Jure, Frankfurt 1663). - Stieler S. 58: „Ein Post-Meister zu bedenken 
hat. . ; Wer sein Herr und Obrigkeit sey". — A. a. O. S. 63: Was 
die Obrigkeit aufzunehmen befiehlt, „so gebüret dem Post-Meister, als 
Unterthan, zu gehorchen", von Beust III S. 641: „Ein Herr, der für 
seiner Lande Bestes sorget, muß auch auf die in seinem Lande heraus 
kommende Zeitungen acht haben, damit in selbigen nichts seiner Herr 
schafft nachtheiliges enthalten sey". 
y Opel S. 32 f., 86 f. u. 17g. 
3) Die Beteiligung der Postmeister und anderer Postbeamten an 
der Entstehung der Tagespresse war bis in dar 18. Jahrhundert sehr 
rege. Erwähnenswert sind: „F ra n k f u r t e r O b e r-P o st a m t s-Z e i tu n g ", 
vom Postmeister von den Birghden 1617 begründet. (Faulhaber 
S. 62ff., Opel S. 75, Prutz S. 206ff., Quetsch IS. 38 u. II S. 219f.); 
>.Leipziger Zeitun g", seit 1672 in der Verwaltung des Leipziger 
Postmeisters (Jubil. Beil. S. 1, Salomon I. S. 77, Witkowski S.226f., 
von Witzleben S. 18); Erfurter „AdVisen", vom Postmeister Breiten 
bach um 1640 begründet (Archiv 1895 S. 629f); „Lippstadter 
Zeitun g", vom Postmeister Pöppelmann 1710 begründet (Ester S. 40, 
Ladwig S. 15); Cölner „K a y s e r l. Reichs-Ober-Post-Amts- 
Z e i t u n g", 1763 begründet (Denkschrift Cöln S. 54, Salomon I S.15I); 
Hamburger „Post-Zeitung", vom Postmeister Kleinhans um 1630 
begründet (Opel S. 180, Salomon I S. 68, Stieda S. 66).
	        
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