Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Den volkswirtschaftlichen Interessen wurde, wenn auch 
in geringem Maße, dadurch Rechnung getragen, daß die Er 
hebung beliebiger und oft unverhältnismäßig hoher Provi 
sionen aufhörte. Dafür wurde ein Tarif verlautbart, der 
bestimmte, allgemein gültige und niedrige Provisionssätze 
enthielt. Die fiuanzwirtschaftlichen Interessen kamen insofern 
zum Ausdruck, als der Staat gewisse Mindestsätze vorsah und 
damit die Möglichkeit zur Erzielung von Ueberschüssen zwecks 
Verbesserung der Finanzen nicht außer acht ließ. Sein Ge- 
winnstreben steigerte sich jedoch nicht so weit, daß er durch 
Ausschluß jeder Konkurrenz einen höheren Reinertrag zu er 
streben suchte. Im Gegenteil, er gab den unmittelbaren Bezug 
der Zeitungen vom Verleger frei. 
8 2. Geschichtliche Entwickelung der verschiedenen 
Zeitungsgebiihrentarise. 
Der erste Zeituugsgebührentarif wurde im Jahre 3 821 
veröffentlicht. Er regelte das Entgelt für die Zeitungs- 
besorgung, die „Provision" oder — wie es jetzt heißt — 
die „Zeitnngsgebühr" nach der Zahl der Bogen, die jede 
Zeitung erfahrungsgemäß jährlich im Durchschnitt aufwies 
Die Provision betrug für ei» Jahr: 
u) für inländische Zeitungen: 
für den ganzen Bogen Hauptblatt 4 Pf. 
„ halben „ „ 2i/z „ 
„ viertel „ „ l 1 /, „ 
„ „ ganzen „ Beilage IVa » 
halben „ „ 1 „ 
b) für ausländische Zeitungen ohne Unterscheidung zwischen 
Haupt- und Beiblatt: 
für den ganzen Bogen 5 Pf. 
., „ halben „ 4 „ 
„ „ viertel „ 2% „ 
Abweichend von diesen Bestimmungen hatte die Berliner 
Staatszeituug für jedes Exemplar an Provision jährlich eine 
Pauschsumme von 1 Taler 15 Sgr. zu entrichten; ebenso
	        
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