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Den volkswirtschaftlichen Interessen wurde, wenn auch
in geringem Maße, dadurch Rechnung getragen, daß die Er
hebung beliebiger und oft unverhältnismäßig hoher Provi
sionen aufhörte. Dafür wurde ein Tarif verlautbart, der
bestimmte, allgemein gültige und niedrige Provisionssätze
enthielt. Die fiuanzwirtschaftlichen Interessen kamen insofern
zum Ausdruck, als der Staat gewisse Mindestsätze vorsah und
damit die Möglichkeit zur Erzielung von Ueberschüssen zwecks
Verbesserung der Finanzen nicht außer acht ließ. Sein Ge-
winnstreben steigerte sich jedoch nicht so weit, daß er durch
Ausschluß jeder Konkurrenz einen höheren Reinertrag zu er
streben suchte. Im Gegenteil, er gab den unmittelbaren Bezug
der Zeitungen vom Verleger frei.
8 2. Geschichtliche Entwickelung der verschiedenen
Zeitungsgebiihrentarise.
Der erste Zeituugsgebührentarif wurde im Jahre 3 821
veröffentlicht. Er regelte das Entgelt für die Zeitungs-
besorgung, die „Provision" oder — wie es jetzt heißt —
die „Zeitnngsgebühr" nach der Zahl der Bogen, die jede
Zeitung erfahrungsgemäß jährlich im Durchschnitt aufwies
Die Provision betrug für ei» Jahr:
u) für inländische Zeitungen:
für den ganzen Bogen Hauptblatt 4 Pf.
„ halben „ „ 2i/z „
„ viertel „ „ l 1 /, „
„ „ ganzen „ Beilage IVa »
halben „ „ 1 „
b) für ausländische Zeitungen ohne Unterscheidung zwischen
Haupt- und Beiblatt:
für den ganzen Bogen 5 Pf.
., „ halben „ 4 „
„ „ viertel „ 2% „
Abweichend von diesen Bestimmungen hatte die Berliner
Staatszeituug für jedes Exemplar an Provision jährlich eine
Pauschsumme von 1 Taler 15 Sgr. zu entrichten; ebenso