Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Auktionen, Subhastationen usw?) durch Friedrich Wilhelm I. 
seit 1727 zum Vorrecht des Staats erklärt wurde. 2 ) Die 
Veröffentlichung solcher Anzeigen mußte in staatlichen Jntelli- 
genzblättcrn erfolgen. Den Zeitungsverlegern wurde unter 
Androhung strenger Strafen verboten, derartige Inserate in 
ihre Blätter aufzunehmen; jedoch setzten die Verleger es bald 
durch, daß sie alle Anzeigen veröffentlichen durften, wenn sie 
vorher in den Jntelligenzblättern gestanden hatten. 
Die Einkünfte aus dem staatlichen Jntelligenzblattwesen 
flössen dem Militär-Waisenhaus in Potsdam zu?) Mit der 
Verwaltung des Jntelligenzblattwesens war die Post beauf 
tragt?) Sie hat den ihr völlig fremden Geschäften nicht 
genügend Aufmerksamkeit gewidmet, insbesondere hat sie es nicht 
verstanden, den wirtschaftlichen Bedürfnissen durch Neu- 
gründungen von Jntelligenzblättern oder durch Förderung 
der Verbreitung der Blätter gerecht zu werden?) So kam es, 
daß der Zwang, sich bei der Bekanntgabe von Anzeigen zu 
nächst der Jntelligenzvlälter zu bedienen, immer mehr nicht 
beachtet und umgangen wurde und daß der Staat sich schließlich 
veranlaßt sah, die Jntcllchenzblütter aufzuheben und das 
Veröffentlichen von Anzeigen zu Neujahr 1850 frei zu geben?) 
Damit war den Interessen des Publikums wesentlich gedient. 
Das Anzeigewesen konnte sich nun erst in wünschenswerter 
Weise entwickeln. Namentlich während der letzten Jahrzehnte 
hat daun der Anzeigenteil der Zeitungen immer mehr Be 
deutung erlangt. 
1) „Ueber die vornehmsten Artickel bererfelben" vgl. v.Benst III @.605. 
2 ) von Bcnst III L.605: „Es hätten König!. Majest. von Pr nhen, 
zu Behuf ihrer Lande und Unterthanen gewisse so genannte 
Jntelligentz-siettcl, oder Wochen-Jettel, auSzn leben anbefohlen". Vgl 
auch: Salomon I S. 131 f. und III S. 88; Bücher, Ztg. S. 522; 
Munzinger S. 44 f.; Archiv 1886 S. 742. 
s ) von Beust III S. 606: „Die Revenue davon fiel dem zu 
Potsdani vor arme Soldaten-Kinder errichteten grossen Waisen-Hauß 
anheim". Vgl. auch: Salomon IS. 132; SchmölderS 7; Archiv 19012.304. 
4 ) Archiv 1886 S. 739. 
6 ) Schmölder S. 9 f.; Munzinger S. 44. 
®) Ges v. 21 Dezbr. 1849 (G. S. 1849 S. 441). Wegen der 
Unzulänglichkeit des staatlichen Jnseratcnwcsens vgl. Löbl S. 163.
	        
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