Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

41

Auktionen,  Subhastationen  usw?)  durch  Friedrich  Wilhelm  I.
seit  1727  zum  Vorrecht  des  Staats  erklärt  wurde. 2 )  Die
Veröffentlichung  solcher  Anzeigen  mußte  in  staatlichen  Jntelligenzblättcrn
  erfolgen.  Den  Zeitungsverlegern  wurde  unter
Androhung  strenger  Strafen  verboten,  derartige  Inserate  in
ihre  Blätter  aufzunehmen;  jedoch  setzten  die  Verleger  es  bald
durch,  daß  sie  alle  Anzeigen  veröffentlichen  durften,  wenn  sie
vorher  in  den  Jntelligenzblättern  gestanden  hatten.
Die  Einkünfte  aus  dem  staatlichen  Jntelligenzblattwesen
flössen  dem  Militär-Waisenhaus  in  Potsdam  zu?)  Mit  der
Verwaltung  des  Jntelligenzblattwesens  war  die  Post  beauftragt?) ­
  Sie  hat  den  ihr  völlig  fremden  Geschäften  nicht
genügend  Aufmerksamkeit  gewidmet,  insbesondere  hat  sie  es  nicht
verstanden,  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  durch  Neugründungen
  von  Jntelligenzblättern  oder  durch  Förderung
der  Verbreitung  der  Blätter  gerecht  zu  werden?)  So  kam  es,
daß  der  Zwang,  sich  bei  der  Bekanntgabe  von  Anzeigen  zunächst ­
  der  Jntelligenzvlälter  zu  bedienen,  immer  mehr  nicht
beachtet  und  umgangen  wurde  und  daß  der  Staat  sich  schließlich
veranlaßt  sah,  die  Jntcllchenzblütter  aufzuheben  und  das
Veröffentlichen  von  Anzeigen  zu  Neujahr  1850  frei  zu  geben?)
Damit  war  den  Interessen  des  Publikums  wesentlich  gedient.
Das  Anzeigewesen  konnte  sich  nun  erst  in  wünschenswerter
Weise  entwickeln.  Namentlich  während  der  letzten  Jahrzehnte
hat  daun  der  Anzeigenteil  der  Zeitungen  immer  mehr  Bedeutung ­
  erlangt.
1)  „Ueber  die  vornehmsten  Artickel  bererfelben"  vgl.  v.Benst  III  @.605.
2 )  von  Bcnst  III  L.605:  „Es  hätten  König!.  Majest.  von  Pr  nhen,
zu  Behuf  ihrer  Lande  und  Unterthanen  gewisse  so  genannte
Jntelligentz-siettcl,  oder  Wochen-Jettel,  auSzn  leben  anbefohlen".  Vgl
auch:  Salomon  I  S.  131  f.  und  III  S.  88;  Bücher,  Ztg.  S.  522;
Munzinger  S.  44  f.;  Archiv  1886  S.  742.
s )  von  Beust  III  S.  606:  „Die  Revenue  davon  fiel  dem  zu
Potsdani  vor  arme  Soldaten-Kinder  errichteten  grossen  Waisen-Hauß
anheim".  Vgl.  auch:  Salomon  IS.  132;  SchmölderS  7;  Archiv  19012.304.
4 )  Archiv  1886  S.  739.
6 )  Schmölder  S.  9  f.;  Munzinger  S.  44.
®)  Ges  v.  21  Dezbr.  1849  (G.  S.  1849  S.  441).  Wegen  der
Unzulänglichkeit  des  staatlichen  Jnseratcnwcsens  vgl.  Löbl  S.  163.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.