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auf diese Weise überall mit Leichtigkeit in die Dienste des
geschäftlichen, des politischen und geistigen Lebens gestellt
werden und die verschiedenen Bedürfnisse der Zeitungsbezieher
und Leser befriedigen. Diese Bedürfnisbefriedigung dient
nicht mehr nur den Interessen engerer Kreise, sondern der
großen Masse der Bevölkerung, sie ist für sie notwendig oder
forderlich. Mit Rücksicht hierauf hat die Post in der Gegen
wart die Verpflichtung, bei Festsetzung der Preise, zu denen
der Postzeitungsvertrieb zu besorgen ist, die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Zeitungen gebührend zu berücksichtigen. Zum
allein entscheidenden Maßstab für die Tarifbildnng eignet sich
jedoch anerkannterwcise die volkswirtschaftliche Bedeutung eines
Befördernngsgegenstandes oder einer Verkehrsleistung nicht/)
weil es sich in der Praxis nicht durchführen läßt, eine den
tatsächlichen Verhältnissen, der vielseitigen Bedürfnisbefrie
digung engerer oder weiterer Kreise der Bevölkerung, bis ins
einzelne genau gerecht werdende Abstufung vorzunehmen.
Gleichwohl muß eine öffentliche Verkehrsanstalt, wie die Post,
unbeschadet ihres Strebens nach Reinertrag, einen derartig
wesentlichen Gesichtspunkt als berechtigt anerkennen und dem
entsprechend die Bemessung des Entgelts für ihre Leistungen
gestalten.
8 6. Der Einfluß der verschiedenen Zeitungsgebühren-
larise aus die Höhe der Zeitungsgebühren und der
Bezugspreise.
Die Grundlage für die Ermittelung der Zeitungsgebühren
bilden die Zeitungs-Preislisten der Post, die seit 1823 jedes
Jahr erscheinen?) Ihre Einrichtung ist im Laufe der Zeit
mehrfach geändert worden. Jetzt bestehen sie aus zwei Haupt-
Jni Jahre 1880 wurden von der Post im Deutschen Reich 434 Mill.,
im Jahre 1910 2186 Mill. Zeitungsnnmmern vertrieben, d. s. 404o/g mehr,
van der Borght S. 137 f.
2) Die Instruktion zum Zeitungs-Regulativ von 1821 legte im
8 14 dem neu gegründeten Zeitnngs-Comtoir in Berlin die Verpflichtung
auf, zu Anfang jedes Jahres eine „Uebersicht der für das laufende
Jahr regulierten Preise der Zeitungen und Journale" zu veröffentlichen
(Archiv 1895 S. 305).