Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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a) Tarif nach der Bogenzahl und Tarif nach dem 
Einkaufspreis der Zeitungen. 
Zur Veranschaulichung des Einflusses, den der Uebergang 
vom Bogenzahltarif zuin Tarif nach dem Einkaufspreis der 
Zeitungen ans die Höhe der Zeitungsgebühren und der 
Zeitungsbezugspreise ausgeübt hat, sind Angaben über 
Zeitungen, die sich in den Zeitungspreislisten von 1848 und 
1850 aufgeführt finden, gegenübergestellt worden. Die An 
gaben der Listen von 1848 und 1850 wurden deshalb für 
den Vergleich ausgewählt, weil in der Liste von 1848 zum 
letzten Mal die „Provisionsgebühren" usw. nach dem Bogen 
zahltarif erscheinen, während die Liste von 1850 zum ersten 
Mal nach Verlauf eines Uebergangsjahres, in dem etwa durch 
die Tarifreform bedingte Aenderungen der Bezugspreise 
durchgeführt werde» konnten, die entsprechenden Angaben auf 
Grund des Tarifs nach dem Einkaufspreis der Zeitungen 
ersehen läßt. Der Vergleich, der sich auf 50 politische 
Zeitungen erstreckte, ergab folgendes: 
Die Zcituiigsgebühr hat sich bei: 
2% der Zeitungen nicht geändert, 
2% „ „ erhöht, 
96% „ „ ermäßigt. 
Die Erhöhung der Gebühr hat nur wenige Prozent 
— 3% — betragen; dagegen belief sich die Ermäßigung für: 
4% der Zeitungen 
auf 1—25%, 
20% „ 
„ 26-50%, 
58% „ 
„ 51-75%, 
„ 
„ mehr als 75%. 
Der Bezugspreis hat sich bei: 
4% der Zeitungen nicht geändert, 
4% „ „ erhöht, 
92% „ „ ermäßigt.
	        
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