Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Zeitungsgebühr nur bei 6°/« der Blätter mehr als früher 
beträgt. Es ist dies eine Erscheinung, die nicht anders als 
indirekt mit der Neuordnung des Zeitungstarifs in Beziehung 
gebracht werden kann, indem die Reform allein schon ohne 
jede Rücksicht auf ihre Wirkungen möglicherweise Anlaß zu 
einer Preissteigerung gegeben hat. 
Daß die Zeitungsgebühr für die Mehrzahl der Tages- 
blättcr — 49% — und namentlich der Generalanzeiger — 
83% — verteuert worden ist, beruht auf den rationellen 
Grundsätzen des gemischten Tarifs. Es handelt sich bei 
beiden Gattungen um die am häufigsten, oft mehrmals am 
Tage erscheinenden Zeitungen, die der Post am meisten Arbeit 
verursachen. Wen» die Erhöhung der Zeitungsgebühr ver 
hältnismäßig häufig vorgekommen ist, so entspricht dies dem 
bei den Tarif-Reformvorschlägeu aufgestellten Grundsatz: Jede 
Zeitung zahle nach den Anforderungen, die sie an die Post 
stellt. 1 ) Bei den Tagesblättern bewegt sich der Aufschlag 
vorwiegend — bei 39% — zwischen 1 und 50%, bei den 
Generalanzeigern beträgt er zum großen Teil — bei 54% — 
mehr als 50%, bei 26% sogar über 100%. Eine bemerkens 
werte mittelbare Folge der Belastung des öfteren Erscheinens 
der Zeitungen ist es, daß von den im Jahre 1900 täglich 
mehrmals herausgegebenen Zeitungen im Jahre 1902 5% in 
je einer Tagesausgabe weniger erschienen. 
Die Generalanzeiger waren diejenigen Zeitungen, die sich 
bei dem Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen hin 
sichtlich des Postvertriebs am günstigsten standen. Erfahrungs 
gemäß übt die Höhe der Frachtsätze in gewissem Maße einen 
Einfluß auf den Umfang des Verkehrs aus. Wie sinkende 
Warenpreise die Nachfrage mehren können, so vermag der 
Verkehr innerhalb gewisser Grenzen mit der Verminderung 
der Frachtsätze zu wachsen?) Dieses Moment machten sich die 
Generalanzeiger zu nutze. Wegen der reichen Jnserateneinnahmen 
') Begriindimg zum Entwurf der Tarifreform von 1899 in den 
Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 998. 
2 ) van der Borght S. HO.
	        
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