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Zeitungsgebühr nur bei 6°/« der Blätter mehr als früher
beträgt. Es ist dies eine Erscheinung, die nicht anders als
indirekt mit der Neuordnung des Zeitungstarifs in Beziehung
gebracht werden kann, indem die Reform allein schon ohne
jede Rücksicht auf ihre Wirkungen möglicherweise Anlaß zu
einer Preissteigerung gegeben hat.
Daß die Zeitungsgebühr für die Mehrzahl der Tages-
blättcr — 49% — und namentlich der Generalanzeiger —
83% — verteuert worden ist, beruht auf den rationellen
Grundsätzen des gemischten Tarifs. Es handelt sich bei
beiden Gattungen um die am häufigsten, oft mehrmals am
Tage erscheinenden Zeitungen, die der Post am meisten Arbeit
verursachen. Wen» die Erhöhung der Zeitungsgebühr ver
hältnismäßig häufig vorgekommen ist, so entspricht dies dem
bei den Tarif-Reformvorschlägeu aufgestellten Grundsatz: Jede
Zeitung zahle nach den Anforderungen, die sie an die Post
stellt. 1 ) Bei den Tagesblättern bewegt sich der Aufschlag
vorwiegend — bei 39% — zwischen 1 und 50%, bei den
Generalanzeigern beträgt er zum großen Teil — bei 54% —
mehr als 50%, bei 26% sogar über 100%. Eine bemerkens
werte mittelbare Folge der Belastung des öfteren Erscheinens
der Zeitungen ist es, daß von den im Jahre 1900 täglich
mehrmals herausgegebenen Zeitungen im Jahre 1902 5% in
je einer Tagesausgabe weniger erschienen.
Die Generalanzeiger waren diejenigen Zeitungen, die sich
bei dem Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen hin
sichtlich des Postvertriebs am günstigsten standen. Erfahrungs
gemäß übt die Höhe der Frachtsätze in gewissem Maße einen
Einfluß auf den Umfang des Verkehrs aus. Wie sinkende
Warenpreise die Nachfrage mehren können, so vermag der
Verkehr innerhalb gewisser Grenzen mit der Verminderung
der Frachtsätze zu wachsen?) Dieses Moment machten sich die
Generalanzeiger zu nutze. Wegen der reichen Jnserateneinnahmen
') Begriindimg zum Entwurf der Tarifreform von 1899 in den
Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 998.
2 ) van der Borght S. HO.