Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Wesens  durch  die  öffentliche  Gewalt  sich  gestaltet.  Für  diese
Frage  können  folgende  vier  Gesichtspunkte  maßgebend  fein: 1 )
a)  das  reine  Regalitäts-  und  Besteuerungsprinzip,
b)  das  Prinzip  der  reinen  Ausgabe,
e)  das  rein  privatwirtschaftliche  oder  gewerbliche  Prinzip,
d>  das  Gebührenprinzip.
Welcher  dieser  Verwaltungsgrundsätze  für  eine  Verkehrsleistung ­
  angemessen  erscheint,  das  richtet  sich  nach  den  einzelnen
Monienten,  die  für  die  Beurteilung  der  Verkehrsleistung  in
Rücksicht  zu  ziehen  sind.  Vor  allem  kommt  es  auf  die
wirtschaftliche  und  soziale  Bedeutung  an,  die  eine  Verkehrsleistung ­
  für  die  Allgemeinheit  besitzt.  Ferner  ist  maßgebend
die  Tendenz,  die  in  der  Wirtschaftspolitik  jeweils  obwaltet
und  schließlich  sind  noch  die  allgemeinen  finanziellen  Verhältnisse ­
  des  Staats  von  Einfluß.  Die  Wirkung  dieser  Momente
ist  nicht  immer  dieselbe  gewesen;  sie  hat  sich  entsprechend  der
Entwickelung  der  staatlichen  Verkehrsleistungen  und  ganz  nach
der  Auffassung,  die  diese  in  der  Oeffentlichkeit  fanden,
zeitweilig  stets  verschieden  geäußert.  Dies  gilt  auch  für  das
Postwesen.
a)  Das  reine  Regalitäts-  und  Besteuerungsprinzip.
Als  die  Landesfürsten  im  16.  Jahrhundert  die  Ausübung
des  Postwesens  in  Gestalt  eines  Regals  in  Anspruch  nahmen,
war  für  die  finanzielle  Behandlung  der  postalischen  Leistungen
das  reine  Regalitäts-  und  Besteueruugsprinzip  maßgebend.
Der  Zweck  dieses  Finanzgrundsatzes  war  der,  durch  Ausschließen
jeder  Konkurrenz  für  die  Staatskasse  möglichst  viel  Gewinn
zu  erstreben.  Praktisch  angewendet  wurde  das  Regalitätsprinzip
in  der  Weise,  daß  alle  Nebenposten  oder  nicht  landesherrlichen
Posten  verboten  wurden.  Für  eine  gedeihliche  Entwickelung
des  Postverkehrs  konnte  dieses  Prinzip  nicht  förderlich  sein;
volkswirtschaftliche  Aufgaben  ließen  sich  damit  niemals  erfüllen.
Bei  der  Post  wird  es  schon  lange  nicht  mehr  befolgt.

Ad.  Wagner,  Finaiizwissenschaft.  Leipzig  1883  Bd.  I  S.  479.
            
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