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Gebührenprinzip anzuwenden. Eine verschiedenartige Tarifie
rung würde jedoch gegen den Grundsatz verstoßen, daß jeder
Tarif möglichst einheitlich sein soll. Ferner käme in Betracht,
daß eine Unterscheidung zwischen politischen und nicht politischen
Zeitungen usw. oft äußerst schwierig ist. 1 ) Vor allem sprächen
volkwirtschaftliche Rücksichten gegen zweierlei Tarifsysteme.
Denn die Befolgung des privatwirtschaftlichen Prinzips, d. h.
die Erhebung höherer Zeituugsgebühren für die nicht dem
Postzwang unterliegenden Zeitungen und für die Zeitschriften
durch die Post könnte leicht dazu führen, daß die Verleger
die höheren Zeitungsgebühren durch Verteuerung der Bezugs
preise auf die Bezieher abwälzten und damit das Abonnement
erschwerten.
8 8. Die finanziell maßgebenden Gesichtspunkte für
die Tarifbildung.
Die Zeitungsgebühren sind wie die sonstigen Preise, zu
denen die deutsche Post ihre Leistungen an die Benutzer ab
gibt, Monopolpreise?) Wenn auch die öffentliche Meinung
mittelbar einen gewissen Einfluß auf die Gestaltung der Post
tarife ausüben kann, so setzt doch zunächst im wesentlichen
„der Staat die Preise fest, die er zu verlangen für nötig
findet"?) In welcher Weise der Staat seine günstige Stellung
bei der Preisbildung auszunützen sucht, hängt von dem Ver
waltungsprinzip ab, das er der finanziellen Behandlung
seiner Verkehrsleistungen zugrunde zu legen beabsichtigt.
Das tatsächliche Verwaltungsprinzip äußert sich dann in
der Praxis, die stets den Prüfstein für die Richtigkeit eines
Tarifs bildet, in dem finanziellen Ertrag des Tarifs, also
in dem Unterschied der Einnahmen und Ausgaben.
') Bei den Reichtagsberatungen über die Reform des Zeitungstarifs
ist es als undurchführbar bezeichnet worden, diesen Unterschied zu machen
(Stenogr. Ber. 1898/00 III. Anl. Bd. S. 2133).
2 ) Neumann S. 275: „bei deren Gestaltung infolge gewisser Vor
züge des einen oder des anderen Teils ein Mitwerben auf der einen
Seite ausgeschlossen oder wesentlich beschränkt ist".
8 ) van der Borght S. 108.