Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Die  Einnahmen,  die  durch  einen  Tarif  erzielt  werden
könne»,  bilden  das  Produkt  aus  der  Zahl  der  Verkehrsaktc
und  dem  Einzelgebühren-Betrage.  Es  läßt  sich  finanziell
ungefähr  dasselbe  Ergebnis  ermöglichen,  wenn  der  Verkehrsfaktor ­
  niedrig  und  der  Gebührenfaktor  hoch  ist  oder  wenn
der  Verkehrsfaktor  groß  und  der  Gebührenfaktor  klein  ist.
Infolgedessen  ist  eine  Tarifpolitik,  die  volkswirtschaftlichen
Rücksichten  gebührend  Rechnung  zu  tragen  sucht,  imstande,
durch  Erniedrigung  der  Gebühren  eine  Steigerung  des  Verkehrs ­
  herbeizuführen,  wobei  jedoch  berücksichtigt  werden  muß,
„daß  die  „verkehrschoffende  Wirkung"  der  Verkehrsverbilligung
ihrem  Umfange  nach  abhängig  ist  von  dem  Maße  des  vorhandenen ­
  und  des  hervorzurufenden  Verkehrsbedürfnisses,  und
daß  dieses  Verkehrsbedürfnis  mit  den  gesamten  wirtschaftlichen
und  sonstigen  Verhältnissen  des  Volkes  zusammenhängt"?)
In  den  ersten  Jahrzehnten  des  staatlichen  Zeitungsvertriebs ­
  wurde,  wie  die  früheren  Ausführungen  ergeben  haben,
das  privatwirtschaftliche  Prinzip  befolgt.  Es  war  während
des  Bestehens  des  Bogenzahl-Tarifs  uneingeschränkt  und  im
wesentlichen  auch  noch  bei  dem  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis
der  Zeitungen  —  wenigstens  zunächst  —  maßgebend.  Da
es  nicht  auf  den  volkswirtschaftlichen  Nutzen  des  Zeitungsvertriebs, ­
  sondern  in  erster  Linie  darauf  ankam,  einen  möglichst,
hohen  Reinertrag  zu  erzielen,  mußte  der  Gebührenfaktor  so
hoch  bemessen  werden,  daß  das  Produkt  aus  ihm  und  dem
Verkehrsfaktor  tatsächlich  den  erstrebten  Ueberschuß  ergab.
Die  obere  Grenze  der  Tarife  bildete  der  Punkt,  von  dem  an
die  Zeitungsbezieher  nicht  unbedingt  mehr  den  staatlichen
Zeituugsvertrieb  in  Anspruch  zu  nehmen  brauchten,  °)  der
Punkt,  von  dem  an  sie  die  Vorteile  billigerer  Bezugsmöglichkeiten ­
  im  Wege  des  Buchhandels  usw.  höher  schätzen  konnten
als  den  Bezug  durch  die  Post.  Die  untere  Grenze  der  Tarife ­
  lag  da,  wo  der  Post  dauernd  die  Möglichkeit  genommen
1)  van  der  Borght  S.  110.
2)  Der  Postzwang  für  Zeitungen  wurde  erst  1852  eingeführt
(Pr.  Postgesetz  v.  5.  Juni  1852,  G.  S.  1852  S.  345).
            
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