Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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wurde,  die  erwünschten  Ueberschüsse  zu  erzielen.  Dies  hing
von  den  Ausgaben  ab,  die  der  Zeitungsvertrieb  verursachte.
Seit  Ende  des  19.  Jahrhunderts  kommt,  wie  erwähnt,
für  die  finanzielle  Behandlung  des  Postzeitungsvertriebs  mit
Rücksicht  auf  die  Förderung  der  Gesamtinteressen  statt  des
privatwirtschaftlichen  Verwaltungsgrundsatzes  das  Gebührenprinzip ­
  in  Anwendung.  Da  es  dem  Wesen  des  Gebührenprinzips ­
  bei  rein  lehrmäßiger  Betrachtung  entspricht,  daß  die  Höhe
der  durch  den  Tarif  aufzubringenden  Einnahmen  durch  die
Summe  der  Ausgaben  bestimmt  wird,  so  wird  der  jetzt  gültige
Zeitungsgebührentarif,  wenn  es  allein  auf  die  Deckung  der
Kosten  des  Zeitungsvertriebs,  nicht  auf  die  des  gesamten  Postdienstes ­
  ankäme,  nach  oben  und  unten  durch  die  Selbstkosten
des  Postzeitungsvertriebs  begrenzt.
Die  Selbstkosten  einer  Verkehrseinrichtung  können  nach
Grundkosten  und  Arbeitskosten  getrennt  werden.  Jene
setzen  sich  zusammen  aus  Anteilen  an  den  Kosten  für  die  Verzinsung ­
  und  Tilgung  des  Anlagekapitals  sowie  aus  Anteilen
an  den  Betriebs-  und  Verwaltungskosten.Z  Zu  den  Arbeitskosten ­
  gehören  die  Kosten  der  Arbeitsleistungen,  die  unmittelbar
zur  Ausführung  der  einzelnen  Verkehrsleistungen  nötig  sind.
Von  den  Gesamtkosten  einer  Verkehrseinrichtung  haben
die  Kosten  für  Verzinsung  und  Tilgung  des  Anlagekapitals  in
der  Regel  keinen  unmittelbaren  Zusammenhang  mit  dem  Verkehrsumfang. ­
  Sie  entstehen  auf  jeden  Fall,  gleichgültig,  ob
eine  Verkehrseinrichtung  viel,  wenig  oder  gar  nicht  in  Anspruch
genommen  wird.'st  Nur  wenn  die  vorhandenen  Einrichtungen
zur  Bewältigung  des  Verkehrs  nicht  mehr  ausreichen,  wenn
sich  zu  ihrem  Ausbau  eine  Erhöhung  des  Anlagekapitals  nötig
macht,  wachsen  jedesmal  mit  dem  Kapital  die  Kosten  seiner
Verzinsung  und  Tilgung.
Die  Betriebs-  und  Verwaltungskosten 3 )  umfassen  im
wesentlichen  die  Ausgaben  für  den  eigentlichen  Betriebsdienst
h  van  der  Borght  S.  120,  Caucr  S.  489.
2 )  van  der  Borght  S.  120.
3 )  Vgl.  auch  ©mter  S.  499  f.
            
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