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Einleitung.
Willkür des Verbuchenden abhängig. Sie kann eine vollständige
oder unvollständige Gliederung der wirtschaftlichen Tatsache»
sein. Die doppelte B. ist eine vollständige Gliederung aller buchungs
fähigen Geschäftsfälle des äußeren und des inneren Verkehrs, ein
Verrechnungssystem, das durch Einzelbeobachtung und fort
laufende Aufzeichnung der Beobachtungsergebnisse alle Ge
schäftsfälle nach ihrer doppelten Wirkung auf Vermögen und
Wirtschaftserfolg klassifiziert (Methode der Gegenrechnungen,
Vermögensbestand- und Erfolgsbuchführung). Ihre wesentlichste
Leistung, die sie vor anderen Systemen auszeichnet, ist der
Nachweis des Unternehmergewinns im ganzen und in seinen
einzelnen Teilen (Statistik des Erfolges). Die doppelte B. zerlegt
rechnerisch die Gesamtwirtschaft in Einzelwirtschaften, das
Ganze in seine kleinsten Teile, dargestellt durch Konten, die
Glieder eines Ganzen bilden, die selbständige und im Zusammen
hang mit der Gesamt Wirtschaft, im Organismus bestimmte Auf
gaben zu lösen haben (Stein). Die B. sucht dem Ziel der Er
werbswirtschaft, mit dem relativ geringsten Aufwand den höchst
möglichen Reinertrag zu erzielen, einen zahlenmäßigen Ausdruck
zu verleihen. Was sie während eines Wirtschaftsjahres zer
gliedert, faßt sie am Jahresende und im Rechnungsabschluß
wieder zu einer Rechnungseinheit zusammen. Die doppelte B.
ist eine analytische B.
f) Hingegen ist die sogenannte einfache B. als eine unvoll
ständige Rechnungsführung anzusprechen, die zwar auch alle Ge
schäftsfälle des äußeren Verkehrs aufzeichnet, jedoch nur ein
seitig klassifiziert, nämlich nur hinsichtlich ihrer Wirkung auf
die Zusammensetzung des Vermögens und der Schulden x ). Selbst
diese unvollkommene Klassifikation kann wieder mehr oder
weniger vollständig sein, je nachdem sie alle Vermögensbestände
und alle Schulden einer fortlaufenden Beobachtung unterwirft
oder nur einige, häufigeren Veränderungen unterworfene Teile
des Vermögens und der Schulden fortlaufend verrechnet und
hinsichtlich der übrigen sich auf den Nachweis ihrer Bestände
im Schlußinventar beschränkt -).
x ) So schon Magelsen, Die ersten Gründe des Buchhaltens, Altona 177».
2 ) Vgl. dazu die Ausführungen bei Wieske, Organisationsgesetze der
Buchhaltung in Theorie und Praxis, Berlin 1914.