Einleitung.
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g) Der einfachen und der doppelten B. kaufmännischer Unternehmungen,
im Sinne der §§ 1 und 2 HGB., gemeinsam ist
das Inventar, d. i. eine vollständige Rechnung über das Vermögen,
die Schulden und das eigene Kapital. Die einfache unvollständige
B. verbindet mit dem Anfangsinventar eine vollständige
oder unvollständige Verrechnung der Vermögensteile und der
Schulden, deren Ergebnisse wiederum in einem Schlußinventar
and in einer Schlußinventarbilanz zusammengefaßt werden. In
der Regel bringt die einfache B. nur die äußeren Vorgänge, die
Beziehungen der Wirtschaft zur Außenwelt zum Ausdruck.
Auch wenn Verlustausgaben und Gewinneinnahmen teilweise
verrechnet, d. h. als solche zusammengefaßt, also auch innere
Wirtschaftsvorgänge gruppiert werden, so fehlt doch solchen
Spezialrechnungen die organische Einheit und die Verbindung 1 ).
Die doppelte B. verbindet Anfangsinventar und anfängliche
Inventarbilanz mit Sonderrechnungen für die Vermögens- und
Schuldteile, ergänzt sie jedoch durch eine vollständige Verrechnung
aller Veränderungen des eigenen Kapitals 2 ), durch Verrechnung
aller Wertmehrungen und Wertminderungen des Reinvermögens.
Die Ergebnisse der Sonderrechnungen des Vermögens
und der Schulden werden auf einem Schlußbilanzkonto,
jene der Kapitalveränderungen auf einem Gewinn- und Verlustkonto
zusammengefaßt. Die Sonderrechnungeu des Vermögens
and der Schulden treten mit den Rechnungen des eigenen Kapitals
in eine organische Verbindung: a) während des Rechnungsjahres
durch einen „technischen Kunstgriff“ (Hügli), der es ermöglicht,
jeden Rechnungsposten doppelt und auf entgegengesetzten
Konten zu verbuchen; ß) am Ende einer Rechnungsperiode
durch zwei Hilfsrechnungen, Bilanzkonto und Veriustund
Gewinnkonto.
Beide Systeme kennen in Verbindung mit dem Inventar
r ) Wegen einer solchen eigenartigen Vermischung der einfachen mit
einer unvollständigen doppelten B. — la partie mixte — vgl. Barre, Comptabilite
commerciale et industrielle (Paris, Massen & Cic.).
2 ) Wenn in den folgenden Darlegungen von „Veränderungen“ des
Vermögens, der Schulden und ihrer Teile die Rede ist, so bedeutet dies nicht,
laß die Wortschwankungen überhaupt verbucht werden, sondern nur
Wertbewegungen an bestimmten Tagen, hervorgerufen durch Geschäftsiile
( so Prätzel, Die Rechnungsführung, Braunschweig 1912, S. 77).