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Einleitung.
eine Rechnung des Kapitals; in der einfachen B. ist sie in der
Inventarbilanz, in der doppelten B. auf Kapitalkonto dargestellt.
Das zuletzt genannte System bringt in seinen Schlußrechnungen
das Kapital des Unternehmers doppelt und in wesentlich verschiedener
Darstellung zum Ausdruck: einmal als Wertunterschied
zwischen Vermögen und Schulden, ein anderes Mal durch
die Verrechnung der Wertzugänge und Wertabgänge des anfänglichen
Kapitals.
Manche Autoren x ) stellen das Inventar über die B., eine
Lehrmeinung, die am treffendsten mit den Worten Schnapper-Arndts
(a. a. 0.) gekennzeichnet wird: Die B. ist eine rechnerische
Verbindung der bewerteten Anfangs- und Ausgangsinventare
mit Jahresumsatzrechnungen. Das Rechnungswesen einer Erwerbswirtschaft
umfaßt danach:
1. das Inventar als Vorbedingung der Wirtschafts- und Rechnungsführung,
d. i. die Aufnahme und Aufzeichnung des
aktiven und passiven Vermögens und seiner Teile;
2. die Rechnungsführung, die Verrechnung, d. i. die Buchführung.
Sie besteht in der fortlaufenden ziffermäßigen
Beobachtung des Geschäftsganges;
Das Inventar steht außerhalb eines jeden der bis jetzt bekannten
Systeme. Die verschiedenen Buchhaltungssysteme und
Buchhaltungsmethoden unterscheiden sich untereinander durch
Umfang und Art der Darstellung bei der Verrechnung der Veränderungen,
d. h. der Geschäftsfälle.
Auch der Gesetzgeber ordnet zunächst die Führung von
Büchern an (§ 38 HGB.), in denen der Kaufmann seine Handelsgeschäfte
und die Lage des Vermögens ersichtlich zu machen hat.
Dabei genügt die Kennzeichnung der wirtschaftlichen Wirkungen,
i) Gottschalk, Gruber, Schrott u. a. Gegensätzlicher Auffassung sind
u. a . Hügli: „Die Buchhaltung oder Rechnungsführung ist die geordnete
Aufzeichnung der Bestandteile des Vermögens und der Veränderungen
desselben“, Schaer, Kreibig u. a. Vgl. dazu Cornberg, a. a. O. S. 198. Die
gesamte Buchführung bezeichnet man auch als B. im weiteren Sinne —
die Rechtsprechung hat Inventar und Bilanz des öfteren als Bestandteil der
B. erklärt, so Entsch. Rg. 13, S. 238, 354; 29 S. 222; 30 S. 171; 39 S. 167 -
im Gegensatz zur B. im engeren Sinne (Bücher ohne Inventar und Bilanz;
RG. 41 S. 41); vgl. Otto, Die Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung.
Dissertation Breslau 1912. S. 46.