Wechsel- oder Rimessen-Konto.
Eingang (Verrechnung mit dem Nennwert). Ausgang
1. Bilanz: Anfangsbestand .. 5 000
2. Debitoren, Kontokorrent:
Rimessen, von Kunden indossiert,
eigene Tratten auf
den Käufer (Kundenwechsel)
28 500
3. Bank, Kreditoren, Kasse,Debitoren:
Weiter indossierte
W.—an die Bank, an Lieferanten,
zum Inkasso —,
selbst einkassierte, zurückgegebene
W 26 300
4. Schlußbilanz: Nennwert des
Bestandes (Aktiva) 7 200
33 500
33 500
5. Eingangsbilanz: Vortrag .. 7 200
Der Diskontverlust beim Verkauf an eine Bank wird mit
einem Diskont-Konto verrechnet (vgl.Diskontwechsel-Konto 2a).
Stempelkosten pflegt man mit Handlungsunkosten-Konto oder
Wechsel-Konto, manchmal auf einem Wechselspesen-Konto zu
verrechnen.
Die Einzelheiten des Wechsels werden ip einem Wechselbuch
oder Rimessenskontro dargestellt.
A 2.) Schuldwechsel, die der Unternehmer als Akzeptant
oder als Bezogener am Verfalltage zu bezahlen hat und im Umlauf
sind, werden auf einem Tratten-Konto (Schuldwechsel- oder
Passivwechsel-Konto) oder Akzepten-Konto verrechnet. Manche
Betriebe trennen Tratten und Akzepte (vgl. S. 178), andere
nennen das Konto Tratten- und Akzepten-Konto, wieder andere
Betriebe unterscheiden nicht zwischen Tratten und Akzepten.
Die Verbuchung erfolgt beim Eintreffen der Trattenanzeige des
Ausstellers oder am Tage der Annahme des Wechsels oder endlich
bei dessen Zahlung 1 ).
Einzelheiten des Schuldwechselverkehrs finden ihre Aufzeichnung
in einem Nebenbuch, dem Akzepten- oder Trattenbuch.
Der Trattenverkehr der Bank mit einem Kunden auf Grund
eines Akzeptationskredits wird in der Regel von der laufenden
Rechnung ausgesondert und auf einem Konto N. N. Tratten-Konto
verrechnet. Neben dem Tratten- und Akzeptenbucb
J ) Vgl. Schrott, a. a. O. S. 269 und die Kontroverse in der Z. f. B-1897
Der Aussteller eines Wechsels bucht am Tage der Ausstellung, bei
der Rücksendung durch den Akzeptanten oder erst bei der Begebung, da
er erst dann eine wechselmäßige Verpflichtung übernimmt.