Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

„

Tratten.

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(Istzahlung)  Tratten-Konto.  (Sollzahlung)
Einlösung  Vormerkung

■3.  Kasse,  Bank,  Kontokorrent,
Abrechnungs-Konto'.  Einlösung ­
  und  Widerruf  29000
Schlußbilanz:  (Passiva).
Noch  im  Umlauf  16000

45  000

1.  Bilanz:  Bei  Beginn  des
Jahres  im  Umlauf  befindliche ­
  Tratten  und  Akzepte  15  000
2.  Kontokorrent,  Kreditoren:
Auf  den  Unternehmer  gezogene ­
  Tratten,  Eigenwechsel, ­
  die  anderen  überlassen ­
  werden,  gezogen  für
Rechnung  des  Ausstellers
oder  für  fremde  Rechnung
(Kommissionstratten)  ....  30000
45000
5.  Eingangs-Bilanz:  Vortrag.  16000

(d.  i.  ein  Vormerkbuch  für  akzeptierte  und  eingelöste  Schuldwechsel) ­
  kommen  als  Nebenbücher  noch  in  Betracht:  Verfallbuch, ­
  Obligobuch  des  Bankkunden  (Übersicht  über  die  Tratten
des  Kunden)  und  Trattenobligobuch  der  Bank  (d.  i.  eine  Übersicht ­
  über  die  eigenen  Verpflichtungen  aus  Tratten  1 ).
Buchungsbeispiele:  Meier  zieht  seine  Kaufpreisforderung  auf  Karl
an  die  Order  der  Diskontbank.

1.  Der  Aussteller  Meier  bucht;  Wechsel  an  Debitoren  (Karl),  bei
Widerruf  der  Tratt'e  umgekehrt.  Bei  der  Begebung  an  die  Bank;  Bank  an
Wechsel.  Bei  der  Protestierung  mangels  Zahlung;  Debitoren  (Karl)  an
Bank-Konto  für  die  Wechselsumme  nebst  Kosten.
2.  Der  Bezogene  Karl  bucht:  Kreditoren  an  Tratten  (Akzepte),  bei
der  Einlösung  Tratten  (Akzepte)  an  Kasse  bzw.  Bank-Konto,  wenn  das
Akzept  domiziliert  ist  oder  durch  Bankscheck  bezahlt  wird.  Bei  Protestierung ­
  des  Wechsels:  Tratte  an  Kreditoren.
3.  Der  Bemittent  (Diskontbank)  bucht;  Wechsel  bzw.  Diskontwechsel ­
  an  Kontokorrent  (Meier);  bei  der  Rückgabe  im  Regreßweg;  Kontokorrent ­
  an  Diskontwechsel  bezw.  Retourwechsel.
Kommissionstratten  wird  der  Bezogene  dem  Auftraggeber  und  nicht
dem  Aussteller  der  Tratte  belasten.  Der  Aussteller  der  Tratte  wird  die
Wechselsumme  dem  Auftraggeber  und  nicht  dem  Bezogenen  des  Wechsels
gutschreiben.
Eine  Kommissionsrimesse  wird  der  Wechselempfänger  dem  Auftraggeber ­
  gutbringen  und  nicht  dem  Wechselgeber  (Indossanten).

a )  Vgl.  mein  Buch:  Die  Kontrolle  in  ka.ufm.  Unternehmungen
3.  Aufl.,  1920,  Kreditkontrolle,  S.  285  ff.
            
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