Wechselverkehr der Banken. »
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a) Markwechsel, i. Zur Gutschrift per Verfall im gewöhnlichen
Kontokorrentverkehr mit dem Kunden. Sie werden mit
einem Wechsel-Konto (Platzwechsel-, Rimessenwechsel-, Wechsel-Konto)
verrechnet (S. 200). 2. Zur Diskontierung als Mittel
der Geldbeschaffung für den Kunden = Diskontwechselverkehr.
3, Zur Gutschrift nach Eingang unter Aufgabe = Inkassowechsel
(S. 197, 208).
h) Kurswechsel, Devisen (S. 210).
c) Aktive Depot- oder Sicherheitswechsel (S. 179 f.).
II. Passiver Verkehr:
a) Tratten und Akzepte im Kontokorrentverkehr (S. 201).
b) Tratten infolge eines Akzeptations- und Rembourskredits
(24. Abschnitt).
c) Passive Sicherheitswechsel, Bürgschaftswechsel infolge
Garantieübernahme (S. 1791'.).
Zu I a 2.) Der Diskontwechselverkehr der Banken.
a) Beispiel: Eine Bank kauft M. 12 000,— fällig am 31. Oktober
unter Abzug von ,, 126,50 für 5 % Diskont
für M. 11 873,50 Barwert.
Wie ist der Diskontwechsel mit Rücksicht auf den Diskontabzug
zu verrechnen? Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Verbuchung auf einem Umsatzerfolgs-Konto (Bestanderfolgs-Konto),
und zwar
a) auf einem eingliedrigen Konto. Die Verrechnung des
Biskonterfolges als Gewinn wird am Jahresschluß oder monatlich
aachgeholt (vgl. unten).
h) Oder auf Tabellen-Konten mit sofortiger Trennung der
Bestand- und Erfolgsrechnung.
c) Nachweis des Erfolges in einem Nebenbuch, im Wechsels
kontro oder Rimessenbuch, das eine durch Spalten für den
Diskont, die Provision und sonstige Unkosten erweiterte Einteilung
erhält.
2. Verbuchung auf zwei Konten;
a) eines für den Nennwert der Wechsel, eines für den Diskontabzug
(Wechsel-Konto, S. 200, und Diskont-Konto).
b) Eingangs- und Ausgangswechsel-Konto werden getrennt.