Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

inkassowecbse) 
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kurses der Rückforderung auch dann, wenn das Indossament 
den Zusatz „zum Inkasso“, „zur Einziehung“ oder ähnliche ein 
schränkende Klauseln nicht enthält (vgl. § 43 KO. über Aus 
sonderung). Einzugspapiere gehen nicht in das Eigentum des 
Beauftragten über. Einige Banken trennen deshalb mit Recht 
in der Vermögensbilanz den Bestand an Diskontwechseln von 
solchen zum Einzug, auf der passiven Seite entsprechend Kre 
ditoren und Einzugsrechnungen. 
Eingang Inkassowechsel-Konto. Ausgang 
1. Bilanz: Bestand 
2 - Nennwert der eingehenden W. 
(Inkassokontokorrent, Inkasso 
rechnungen). 
3. Einkassierte, zurückgegebene, 
zum Inkasso weitergegebene W. 
(Abrechnungsstelle, Reichsbank). 
4. Schlußbilanz: Bestand. 
Eine deutsche Inkassobank mit zahlreichen Filialen kontiert 
den Inkassoverkehr wie folgt: Inkassowechsel-Konto A; Inkasso- 
Wechsel-Konto B für Wechsel, die an die Zentrale weitergegeben 
"Werden; Inkassodevisen-Konto; Inkassospesen-Konto; Inkasso- 
r ctourspesen-Konto; Inkassokontokorrent-Konto. 
Man hat verlangt, daß beim Eintreffen der Inkassopapiere 
keine Verbuchung vorgenommen werde, ähnlich wie bei Kom 
missionswaren, da kein Schuldverhältnis entstehe. Nur die Ein 
tragung in ein Nebenbuch — Inkasso-Skontro, Stücke-Konto — 
g ei erforderlich. Nach Eingang wird der Erlös dem Auftraggeber 
g'itgeschrieben. Bei einer Weitersendung der Inkassopapiere sei 
eine Verrechnung über Inkasso-Konto und Inkassokontokorrent- 
Konto notwendig. Wird das Inkassopapier schon beim Ein 
treffen auf Kontokorrent-Konto gutgeschrieben, dann solle der 
Betrag vor der Geldspalte notiert werden wegen der noch un 
bekannten Kosten, sofern sie nicht auf Grund des Inkassotarifes 
Zu berechnen sind, und wegen des Ausschlusses der Verfügung 
über den Erlös vor seinem Eingang. 
Schaer x ) berichtet über ein „neues“ Verfahren. Die Ein- 
z hgspapiere werden mit ihrem Nennwert dem Inkasso-Konto des 
Kunden gutgeschrieben (Inkassowechsel an Inkasso-Konto N.N.). 
Kach Eingang der Wechsel wird, dieses Konto belastet zugunsten 
^ e s Kontokorrent-Kontos des Kunden. N. N. Inkasso-Konto 
l ) Bank im Dienste des Kaufmanns (Leipzig 1909) S. 54. 
Lettner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl. 1.4
	        
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