inkassowecbse)
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kurses der Rückforderung auch dann, wenn das Indossament
den Zusatz „zum Inkasso“, „zur Einziehung“ oder ähnliche ein
schränkende Klauseln nicht enthält (vgl. § 43 KO. über Aus
sonderung). Einzugspapiere gehen nicht in das Eigentum des
Beauftragten über. Einige Banken trennen deshalb mit Recht
in der Vermögensbilanz den Bestand an Diskontwechseln von
solchen zum Einzug, auf der passiven Seite entsprechend Kre
ditoren und Einzugsrechnungen.
Eingang Inkassowechsel-Konto. Ausgang
1. Bilanz: Bestand
2 - Nennwert der eingehenden W.
(Inkassokontokorrent, Inkasso
rechnungen).
3. Einkassierte, zurückgegebene,
zum Inkasso weitergegebene W.
(Abrechnungsstelle, Reichsbank).
4. Schlußbilanz: Bestand.
Eine deutsche Inkassobank mit zahlreichen Filialen kontiert
den Inkassoverkehr wie folgt: Inkassowechsel-Konto A; Inkasso-
Wechsel-Konto B für Wechsel, die an die Zentrale weitergegeben
"Werden; Inkassodevisen-Konto; Inkassospesen-Konto; Inkasso-
r ctourspesen-Konto; Inkassokontokorrent-Konto.
Man hat verlangt, daß beim Eintreffen der Inkassopapiere
keine Verbuchung vorgenommen werde, ähnlich wie bei Kom
missionswaren, da kein Schuldverhältnis entstehe. Nur die Ein
tragung in ein Nebenbuch — Inkasso-Skontro, Stücke-Konto —
g ei erforderlich. Nach Eingang wird der Erlös dem Auftraggeber
g'itgeschrieben. Bei einer Weitersendung der Inkassopapiere sei
eine Verrechnung über Inkasso-Konto und Inkassokontokorrent-
Konto notwendig. Wird das Inkassopapier schon beim Ein
treffen auf Kontokorrent-Konto gutgeschrieben, dann solle der
Betrag vor der Geldspalte notiert werden wegen der noch un
bekannten Kosten, sofern sie nicht auf Grund des Inkassotarifes
Zu berechnen sind, und wegen des Ausschlusses der Verfügung
über den Erlös vor seinem Eingang.
Schaer x ) berichtet über ein „neues“ Verfahren. Die Ein-
z hgspapiere werden mit ihrem Nennwert dem Inkasso-Konto des
Kunden gutgeschrieben (Inkassowechsel an Inkasso-Konto N.N.).
Kach Eingang der Wechsel wird, dieses Konto belastet zugunsten
^ e s Kontokorrent-Kontos des Kunden. N. N. Inkasso-Konto
l ) Bank im Dienste des Kaufmanns (Leipzig 1909) S. 54.
Lettner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl. 1.4