Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

218 
Schuidenbuchung. 
Wechselschulden vom Bezogenen schon vor der Annahme des 
Wechsels verbucht (vgl. S. 172 ff.). 
2. Bei der Tilgung (Zahlung), beispielsweise Lohn- und Ge 
haltszahlungen, Darlehnszinsen'). Diese Arten der Schulden 
werden als Verluste (Lasten) verrechnet; als Schulden erscheinen 
sie nur am Schlüsse des Jahres, wenn die Leistungen rückständig 
sind (Bilanzpassiva; rückständige Gehälter, Löhne), und dann 
zweckmäßig als persönliche Schulden (Kreditoren-Konto; Bu 
chung am Jahresende: Handlungsunkosten bzw. Zinsen-Konto 
an Kreditoren. Einfacher ist die Buchung: Handlungsunkosten 
an Bilanz). 
3. Bei ihrer Fälligkeit, z. B. Anleihezinsen, Gewinnanteile 
bei Aktiengesellschaften, a) Die fälligen Leistungen werden als 
Schuld (Vormerkung und Tilgung, S. 178, 182) und als Verlust 
verbucht. Z. B. Anleihezinsen in Höhe von 60 000 Mark sind 
am 1. November fällig geworden: Anleihezinsen an Zinsenaus- 
zahlungs-Konto. Das zuletzt genannte Konto zeigt im Haben 
die Vormerkung der Schuld, im Soll die eingelösten Zinsschein 
betrüge, in seinem Saldo die noch nicht eingelösten Reste (Bilanz 
passiva). Das Anleihezinsen-Konto wird durch Gewinn- und 
Verlust-Konto abgeschlossen (im Haben), b) Der Reingewinn 
einer Aktiengesellschaft, d. h. im allgemeinen einer Kapital 
gesellschaft, wird durch Generalversammlungsbeschluß teilweise 
in Gesellschaftsschulden umgewandelt 
Gewinnvortrags-Konto an Dividenden 
„ Tantiemen Schulden 
„ Gratifikationen usw. J 
4. Eine Reihe von rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten 
wird häufig überhaupt/nicht gebucht, z. B. Bürgschaftsschulden, 
Gefälligkeitsakzepte, Einzahlungsverpflichtungen auf nicht voll 
bezahlte Aktien bzw. Geschäftsanteile, Garantieverbindlichkeiten 
(vgl. II. Band: Unvollständigkeit der Bilanz, Zwischen-Konten). 
Es kommt vor, daß für kurzfällige Verbindlichkeiten kein Kredit- 
Konto eröffnet wird, sondern der Einfachheit halber erst die 
*) Darlehnszinsen werden demnach bei ihrer Fälligkeit, bei ihrer 
Zahlung oder erst am Ende des Jahres gebucht, wenn sie rückständig ge 
worden sind, bzw. wenn sie antizipierend (S. 221) verrechnet werden sollen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.