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Schuidenbuchung.
Wechselschulden vom Bezogenen schon vor der Annahme des
Wechsels verbucht (vgl. S. 172 ff.).
2. Bei der Tilgung (Zahlung), beispielsweise Lohn- und Ge
haltszahlungen, Darlehnszinsen'). Diese Arten der Schulden
werden als Verluste (Lasten) verrechnet; als Schulden erscheinen
sie nur am Schlüsse des Jahres, wenn die Leistungen rückständig
sind (Bilanzpassiva; rückständige Gehälter, Löhne), und dann
zweckmäßig als persönliche Schulden (Kreditoren-Konto; Bu
chung am Jahresende: Handlungsunkosten bzw. Zinsen-Konto
an Kreditoren. Einfacher ist die Buchung: Handlungsunkosten
an Bilanz).
3. Bei ihrer Fälligkeit, z. B. Anleihezinsen, Gewinnanteile
bei Aktiengesellschaften, a) Die fälligen Leistungen werden als
Schuld (Vormerkung und Tilgung, S. 178, 182) und als Verlust
verbucht. Z. B. Anleihezinsen in Höhe von 60 000 Mark sind
am 1. November fällig geworden: Anleihezinsen an Zinsenaus-
zahlungs-Konto. Das zuletzt genannte Konto zeigt im Haben
die Vormerkung der Schuld, im Soll die eingelösten Zinsschein
betrüge, in seinem Saldo die noch nicht eingelösten Reste (Bilanz
passiva). Das Anleihezinsen-Konto wird durch Gewinn- und
Verlust-Konto abgeschlossen (im Haben), b) Der Reingewinn
einer Aktiengesellschaft, d. h. im allgemeinen einer Kapital
gesellschaft, wird durch Generalversammlungsbeschluß teilweise
in Gesellschaftsschulden umgewandelt
Gewinnvortrags-Konto an Dividenden
„ Tantiemen Schulden
„ Gratifikationen usw. J
4. Eine Reihe von rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten
wird häufig überhaupt/nicht gebucht, z. B. Bürgschaftsschulden,
Gefälligkeitsakzepte, Einzahlungsverpflichtungen auf nicht voll
bezahlte Aktien bzw. Geschäftsanteile, Garantieverbindlichkeiten
(vgl. II. Band: Unvollständigkeit der Bilanz, Zwischen-Konten).
Es kommt vor, daß für kurzfällige Verbindlichkeiten kein Kredit-
Konto eröffnet wird, sondern der Einfachheit halber erst die
*) Darlehnszinsen werden demnach bei ihrer Fälligkeit, bei ihrer
Zahlung oder erst am Ende des Jahres gebucht, wenn sie rückständig ge
worden sind, bzw. wenn sie antizipierend (S. 221) verrechnet werden sollen.