Personen-Konten im Warengeschäft.
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eigene, für fremde oder für gemeinschaftliche Rechnung. Unter
ihnen gibt es Konten, die wir als unmittelbare Personen-Konten
bezeichnen können, deren Natur als Personenrechnung schon in
ihrer Benennung erkennbar ist, und die einer Zerlegung nach
Individuen in Nebenbüchern fähig sind (z. B. Debitoren-Konto,
Kreditoren-Konto u. a.). Die mittelbaren Personen-Konten ver
treten im Kontensystem anonyme Personen, sind kollektive Per
sonenrechnungen, deren Natur durch ihre Benennung verschleiert
ist, z. B. Nachnahme-Konto, Lohnschulden-Konto. Von einer
Zerlegung in besonderen Nebenbüchern wird häufig abgesehen;
in andern Fällen ist eine solche Individualisierung des Haupt
buch-Kontos unmöglich (z. B. Tratten-Konto).
Die zahlenmäßige Darstellung im Hauptbuch der doppelten
B. ist eine zusammenfassende. Die Zerlegung der Kollektiv-
Konten und die Aufteilung auf einzelne Geschäftsfreunde über
nehmen Nebenbücher. (Vgl. S. 47 f.)
I. Waren- und Fabrikationsgeschäft. Hier sind zu unter
scheiden :
a) Das Debitoren- oder Kunden-Konto. Es verrechnet Kauf-
prBeförderungen an Kunden und die Abzahlungen hierauf sum
marisch, während das Hilfsbuch, Debitoren- oder Kundenbuch,
diese Kaufpreisforderungen und Abzahlungen im einzelnen nach
Namen der Abnehmer ordnet (S. 42).
b) Das Kreditoren- oder Lieferanten-Konto. Es verrechnet
Kaufpreisschulden an Lieferanten, des verbuchenden Unter
nehmers summarisch, während das Kreditoren- oder Lieferanten
buch Schulden und Abzahlungen im einzelnen nach Namen der
Lieferanten ordnet (S. 43).
c) Das Bank-Konto und das Bank-Konto-Korrentbuch ver
rechnen Guthaben und Verfügungen bei der Bank des Unter
nehmers. Spezialisierung: Bank-Konto, Reichsbankgiro-Konto,
Postscheck-Konto (S. 43, 193).
d) Einige Kollektiv-Konten vertreten die Personen-Konten
der Schuldner oder der Gläubiger, z. B. Nachnahme- (Konto der
Kaufpreisforderungen S. 198), Akzeptations-Konto (Konto der
nnbekannten Wechselgläubiger S. 201), Konto pro Diverse
(Konto für verschiedene Kreditoren und Debitoren, denen aus
Zweckmäßigkeitsgründen kein Sonder-Konto im Debitoren- bzw.