Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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' Bankbnchhaltnng. 
I. Vermittlungsgeschäfte im engeren Sinne: 
1. Auftragsweise Anschaffung oder Weiterveräußerung ins 
besondere von Wertpapieren (Kommissionsgeschäfte im 
Sinne der §§ 383 ff. HGB.). 
2. Bankmäßige Kreditvermittlung zwischen Kapitalbedarf und 
Kapitalangebot (bankmäßige Kreditgeschäfte). 
a) Regelmäßige, laufende Kreditgeschäfte; 
a) Übernahme von Kapitalien (passive Kreditgeschäfte); 
Annahme von Depositengeldern, Ausgabe von Bank 
noten, Kassenscheinen und Pfandbriefen, passives 
Kontokorrentgeschäft. 
ß) Hingabe von Kapitalien (aktive Kreditgeschäfte); 
Wechseldiskontgeschäft, aktivesKontokorrentgeschäit, 
Kreditgewährung ohne Deckung und gegen Sicherheiten 
(Lombard-, Hypothekardarlehn, Reportgelder). 
y) Eine Sonderstellung nehmen die Kreditleihgeschäfte x ) 
ein: Beim Akzeptationskredit leiht die Bank ihren eige 
nen Kredit durch Annahme eines Wechsels, auf Grund 
dessen sich der Kreditnehmer durch Verkauf desWech- 
sels Geld beschaffen kann. Auch beim Avalkredit leiht 
sie ihre Wechselunterschrift, die der Kunde zur Sicher 
heitsstellung benutzt. In beiden Fällen ist zunächst 
eine Kredit-, keine Kapitalübertragung beabsichtigt 
wie bei den Geschäften Gruppen a und ß. 
b) Unregelmäßige Kreditgeschäfte: Gründungs- und Emis 
sionsgeschäfte, Beteiligung an andern Unternehmungen. 
3. Vermittlung des Zahlungsverkehrs 2 ): 
a) Inkassoverkehr in Wechseln, Schecks, verlosten Wert 
papieren (§ 406 HGB., Inkassokommission). 
b) Zahlungsanweisungsgeschäfte, Scheck-, Giro- und Ab 
rechnungsverkehr; Zahlungsvermittlung als Zahlstelle 
für Zins- und Dividendenscheine, Ausschreibung von 
Kreditbriefen. 
II. „Spekulative“ Unternehmer Handelsgeschäfte für eigene 
Rechnung sind gewöhnliche Geschäfte des Handels, z. B. Handel 
i ) Über die Buchungen bei Akkreditierungen vgl. Schigut in der Z. f. B. 
1911, S. 121 fT. 
Vgl. „Zahlungsverkehr“ S. 191 f.
	        
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