Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Bankkommissionsgeschäfte.

2B9

in  Edelmetallen,  Wertpapieren,  Sorten,  Devisen  und  Zinsscheinen; ­
  Börsenspekulationsgeschäfte.  Teilweise  gehört  auch
das  Emissionsgeschäft  hierher,  soweit  es  sich  um  die  feste  Übernahme ­
  einer  Anleihe  als  Käufer  handelt.
III.  Besorgung  von  Dienstleistungen  besonderer  Art,  z.  B.  Verwahrungsgeschäft ­
  (offener,  verschlossener  Verwahrungs-  und  Verwaltungsdepots); ­
  Safes;  Mitwirkung  bei  der  Konversion,  Sanierung, ­

  Ausgabe  junger  Aktien  u.  ä.
Im  folgenden  wird  nur  die  Verbuchung  jener  Geschäfte  erörtert,  die
eicht  bereits  an  anderen  Stellen  behandelt  sind.  (Vgl.  Pfandbriefe  S.  231,
Üypothekargeschäft  S.  228,  Personen-Konten  S.  239,  Diskontwechsel  S.  203,
Jekassowechsel  S.  208,  Akzeptationskredit  S.  207,  Inkassoverkehr  S.  197,
Zahlungsverkehr  S.  191,  Devisen  S.  210,  Konsortialgeschäfte,  34.  Abschnitt.)
Reihenfolge  schließt  sich  der  Übersicht  S.  288  nicht  an  1 ).
A.  Kommissionsgeschäfte  (im  Sinne  des  §  383  HGB.).  Wer
es  gewerbsmäßig  übernimmt,  (Waren  und)  Wertpapiere  für
Rechnung  eines  andern  (des  Kommittenten)  im  eigenen  Namen
^  kaufen  oder  zu  verkaufen,  ist  Kommissionär.  Kommissions-’md
  Propergeschäft  gehen  auch  im  Bankhandel  durcheinander
Un< I  sind  oft  schwer  zu  unterscheiden.  Aus  der  Vereinbarung
6l ner  Kommissionsgebühr,  einer  Provision,  läßt  sich  ebensowenig
llll t  Sicherheit  auf  das  Vorliegen  eines  Kommissionsgeschäftes
fließen  wie  die  ein  für  allemal  abgegebene  Erklärung  des
hnkiers,  daß  er  in  jedem  Falle  Eigenhändler  sei,  nicht  ohne
W( hteres  gegen  ein  Kommissionsgeschäft  spricht  (Staub).
Für  die  Verrechnung  eines  echten  Kommissionsgeschäftes
0l ümen  in  Betracht  (vgl.  auch  S.  253):
R  Die  Stellung  des  Kommissionärs
a )  zu  seinem  Auftraggeber,  für  den  er  das  Geschäft  abschließt,
R)  zu  seinem  Gegenkontrahenten,  dem  Dritten,  mit  dem  er

das  Geschäft  abschließt.  .
2.  Die  Buchungen  des  Auftraggebers  (des  Kommittenten)
3 -  jene  des  Gegenkontrahenten.  ,  J eg
Zu  1  a)  Aufwendungen  und  Ausgaben  für  ec  .- r j Ö3
Rommittenten  im  Falle  einer  Einkaufskommission,

M  Auf  die  Technik  der  Bankgeschäfte  kann  hier  nicht
gegangen  werden.  Wir  verweisen  auf  die  Bücher  von
(Pas  Bankgeschäft  und  seine  Technik:  4.  Aufl.,  1920),
teitner,  Buchhaltung  und  Bilannkunde.  1-  6.  u,  7.  Aufl.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.