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Bankkommissionsgeschäite.
und die Minderungsposten (Aufwendungen) im Falle einer Ver
kaufskommission können
ot) entweder unmittelbar dem Personen-Konto des Auftrag
gebers (bzw. Debitoren-, Kreditoren- oder Kontokorrent-
Konto, vielleicht auch einem Kommissionsdebitoren-,
Kommissionskreditoren-Konto) belastet bzw. gutgeschrieben
werden. Doch kann man auch ein besonderes Konto, etwa
N. N. Kommissions-Konto, in den Nebenbüchern errichten.
ß) Häufig werden Belastung und Gutschrift des Personen-
Kontos über ein vermittelndes Sach-Konto geführt: Zunächst
wird beispielsweise ein Kommissionseffekten-Konto (ent
sprechend dem Kommissionswaren-Konto) für die Auf
wendungen des Einkaufs belastet und für den dem Auftrag
geber angerechneten Wert einschließlich Provision gutge
schrieben zu Lasten des Personen-Kontos (Kommissions-
effekten an Kasse beim Barkauf oder Kommissionseffekten
an Kontokorrent-Konto im Falle eines Kreditkaufs von
Wertpapieren. Kontokorrent-Konto N. N. an Kommissions-
effekten-Konto bei der Weitersendung bzw. Abrechnung).
Der Gewinn resultiert aus dem Wertunterschiede zwischen
der Debet- und Kreditseite des Kommissionseffekten-Kontos
(vgl. G, die Effekten im Bankhandcl).
Erledigt der Kommissionär den Auftrag durch Selbsteintritt
(§ 400 HGB.), tritt er also als Selbstkäufer bzw. Selbstverkäufer
in das Geschäft ein, so ist dieses wie ein Eigengeschäft zu ver
buchen.
Das typische Konto des Kommissionsgeschäftes im Bank-
handel ist das Provisions-Konto, Kommissions-Konto, dem die
Vermittlungsgebühr kreditiert wird. Wer, wie oben bemerkt, ein
Zwischen-Konto (Kommissionseffekten) führt, soll beim Konten
abschluß die vereinnahmten Gebühren auf Provisions-Konto
übertragen.
Zu 1 b). Der Kommissionär hat dem Dritten gegenüber un
mittelbare Rechte und Pflichten eines Käufers bzw. Verkäufers.
Seine Verrechnung mit dem Gegenkontrahenten ist buchhalterisch
wie jene eines Eigengeschäfts zu behandeln: Belastung des Konto
korrent-Konto beim Verkauf, Gutschrift beim Einkauf der
Waren, Effekten.