Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Depotgeschäft. 
Konto). Ebenso das häufig in Verwendung kommende Stücke- 
Konto. 
Die Gutschrift der Zinsscheine, Depotgebühren, Abhebungen 
usw. der Hinterlegung offener Depots können auf einem Depot- 
Kontokorrent-Konto verrechnet werden. 
Seit Inkrafttreten des Bankdepotgesetzes (Gesetz betr. die 
Pflichten der Kaufleute bei der Aufbewahrung fremder Wert 
papiere vom 5. Juli 1896) werden bei den an Börsenplätzen 
domizilierenden Banken drei Arten von Depots unterschieden: 
1. Depot A (pfandpflichtig) für Wertpapiere, die dem Kun 
den gehören und für dessen Rechnung hinterlegt wurden. Sie 
haften der Bank für alle Forderungen an den Kunden (Eigen 
depot). 
2. Depot B (pfandfrei) für Wertpapiere, die der Kunde erst 
wieder für Rechnung seines Kunden hinterlegt, also Depot für 
fremde Wertpapiere (im Sinne des § 8, Kundendepot). Sie können 
ihrer Natur nach nicht als Sicherheit für Forderungen der Bank 
dienen und gewähren keinen Anspruch im Falle des Konkurses 
des Hinterlegers. 
3. Stücke-Konto (bei Einkaufsaufträgen auf Kredit) im 
Verkehr zwischen dem Bankier des Börsenplatzes und dem 
Bankier in der Provinz. Die hinterlegten Wertpapiere dienen 
stets als Sicherheit für Forderungen des Zentralbankiers, ob sie 
dem Kunden gehören oder nicht. Der Provinzbankier hat auf, 
die Übersendung eines Stücke-(Nummern)Verzeichnisses ver 
zichtet. 
Einzelne Banken verlangen regelmäßig bei der Erteilung 
von Einkaufsaufträgen die Verzichtleistung auf Übersendung 
eines Nummernverzeichnisses und unterscheiden dann nur Depot 
B und Stücke-Konto. 
F. Lombarddarlehn. 
a) Aktive Vorschüsse gegen Verpfändung von Waren und 
Effekten verrechnet ein Lombardkapital-Konto, deutlicher Waren 
lombard-, Lombardeffekten-Konto (in Österreich Effektenvor- 
schuß-Konto) genannt, das wie jedes aktive Darlehns-Konto 
funktioniert (vgl. Darlehnsgeschäfte, S. 220). Das Erträgnis 
*) Ausführlicher Lettner, Bankgeschäft, S. 92 fl.
	        
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