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Effektenhandel.
3. Wertpapiere zum Inkasso (Konto gekündigter Wertpapiere,
Inkassoeffekten-Konto, Platz- und Rimesseneffekten-Konto).
4. Pfandeffekten als Sicherstellung eines Gelddarlehns (Lom
bard- oder Vorschußeffekten-Konto, Reporteffekten-Konto).
5. Depoteffekten (passive), das sind Wertpapiere, die von
den Kunden behufs Verwahrung hinterlegt sind (Verwahrungsdepots),
oder die als Sicherheit eines Kredits deponiert, für den
Kunden gekauft und hinterlegt sind (Sicherheitsdepots). Schließlich
Wertpapiere, die für den Kunden verkauft werden sollen
(Verkaufsdepots).
6. Aktive Kautionseffekten, die von der Bank hinterlegt
sind und passive Kautionseffekten von Angestellten usw. bei der
Bank deponiert (Kautionseffekten-Konto).
7. Noch unverkaufte Konsortialeffekten im Besitz des Konsortialleiters,
d. h. Bestände an Effekten aus Gemeinschaftsgeschäften,
die noch nicht abgestoßen werden konnten (Konsortialeffekten-Konto).
1. Eigene Wertpapiere. Verrechnungsbeispiel: (Die vom
Kunden angebotenen Wertpapiere bzw.in Auftrag gegebenen werden
selbst übernommen bzw. aus den eigenen Vorräten geliefert).
Die Bank verkauft einem Kunden:
M. 20 000 Wertpapiere zu 103 % == M. 20 600,— (Kurswert)
Nennwert Kurs
+ Stückezinsen ,, 116,50
(Ausmachender Betrag) . . . . M. 20 716,50
Provision 3 °/ 00 j „ 62,25
Courtage 1 % 0 j Nebenkosten 20,—
Steuer 120 <3, ] „ 25,20
(Anschaffungswert für den Käufer) M. 20 823,95.
NB. Die Nebenkosten werden dem Käufer zu-, dem Verkäufer
abgerechnet (Kommissionsgeschäft der Bank),
a) Die einfachste Verbuchung verrechnet Kurswert, Effektenzinsen
und Nebenkosten auf einem Effekten-Konto, dessen
Spezialisierung nach Gattungen (Aktien, Staatspapiere..)
im Hauptbuch kontenmäßig oder in einer ergänzenden zergliedernden
Nebenverreehnung, dem Effektenskontro, erfolgt.