Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Lombarddarlehn.

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dieses  Geschäftszweiges,  die  Darlehnszinsen  und  Provisionen,
sind  dem  Zinsen-Konto,  besser  einem  Lombardzinsen-Konto  und
dem  Provisions-Konto  gutzuschreiben.  In  der  Vermögensbilanz
erscheinen  unter  den  Aktiven  der  Gesamtbetrag  der  noch  ausstehenden ­
  Darlehen  sowie  die  rückständigen  und  die  bis  Ende
des  Jahres  aufgelaufenen,  noch  nicht  fälligen  Zinsen.
Die  Verrechnung  der  Lombardzinsen  kann  die  zu  empfangenden ­
  Soll-Zinsen  von  den  wirklich  empfangenen  trennen,  indem
die  berechneten  Soll-Zinsen  einem  „Pfandzinsen“-Konto  zu  Lasten
eines  „Kontos  ausstehender  Pfandzinsen“  gutgeschrieben  und
die  Zinszahlungen  dem  zuletztgenannten  Konto  gutgeschrieben
werden.  Pfandzinsen-Konto  wird  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto,
  das  Konto  ausstehender  Pfandzinsen  durch  Bilanz-Konto
Aktiva  abgeschlossen.
Hilfsrechnungen  sind  LombardkontokoiTentbüch  bzw.  Lombard-Skontro,
  in  welchem  die  Darlehnsnehmer  bzw.  die  Nummern
der  einzelnen  Pfandscheine  registriert  werden.  Die  verpfändeten
Wertpapiere  müssen  im  Depotbuch  vermerkt  werden.
b)  Die  Darlehnssumme,  die  die  Bank  selbst  gegen  Verpfändung ­
  von  Wertpapieren  empfängt  (passive  Darlehen),  soll
einem  Lombard-Konto  noslro  kreditiert,  die  Rückzahlungssumme
diesem  Konto  belastet  werden.  Einzelne  Unternehmungen  verschleiern ­
  derartige  Darlehen  durch  Verbuchung  auf  Kontokorrent-Konto. ­
  Verpfändete  Wertpapiere  sind  in  der  Jahresbilanz ­
  wie  die  übrigen  eigenen  Wertpapiere  zu  bewerten.
c)  Warenlombarddarlehen  sind  wie  Effektendarlehen  zu
verrechnen.  Vorschüsse  auf  Warenverschiffungen  findet  man
häufig  auf  einem  „Rembours-Konto“  verrechnet.
d)  Über  Report-Konto,  Reporteffekten-Konto  siehe  S.  308f-G.
  Die  Effekten  im  Bankhandel.
Die  im  Besitze  einer  Bank  befindlichen  Effekten  sind:
1.  Wertpapiere  im  Besitz  und  Eigentum  der  Bank  (Konto
eigener  Wertpapiere,  Effekten-Konto).
2.  Wertpapiere  zum  kommissionsweisen  Verkauf  bzw.  auffragsweise ­
  eingekaufte  Wertpapiere  (Kommissionseffekten-Konto,
Kommissionseffekten-Depot  der  Verkaufsstelle  von  Hypothekenbanken). ­

            
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