Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Depotgeschäft.

Konto).  Ebenso  das  häufig  in  Verwendung  kommende  Stücke-Konto.

Die  Gutschrift  der  Zinsscheine,  Depotgebühren,  Abhebungen
usw.  der  Hinterlegung  offener  Depots  können  auf  einem  Depot-Kontokorrent-Konto
  verrechnet  werden.
Seit  Inkrafttreten  des  Bankdepotgesetzes  (Gesetz  betr.  die
Pflichten  der  Kaufleute  bei  der  Aufbewahrung  fremder  Wertpapiere ­
  vom  5.  Juli  1896)  werden  bei  den  an  Börsenplätzen
domizilierenden  Banken  drei  Arten  von  Depots  unterschieden:
1.  Depot  A  (pfandpflichtig)  für  Wertpapiere,  die  dem  Kunden ­
  gehören  und  für  dessen  Rechnung  hinterlegt  wurden.  Sie
haften  der  Bank  für  alle  Forderungen  an  den  Kunden  (Eigendepot). ­

2.  Depot  B  (pfandfrei)  für  Wertpapiere,  die  der  Kunde  erst
wieder  für  Rechnung  seines  Kunden  hinterlegt,  also  Depot  für
fremde  Wertpapiere  (im  Sinne  des  §  8,  Kundendepot).  Sie  können
ihrer  Natur  nach  nicht  als  Sicherheit  für  Forderungen  der  Bank
dienen  und  gewähren  keinen  Anspruch  im  Falle  des  Konkurses
des  Hinterlegers.
3.  Stücke-Konto  (bei  Einkaufsaufträgen  auf  Kredit)  im
Verkehr  zwischen  dem  Bankier  des  Börsenplatzes  und  dem
Bankier  in  der  Provinz.  Die  hinterlegten  Wertpapiere  dienen
stets  als  Sicherheit  für  Forderungen  des  Zentralbankiers,  ob  sie
dem  Kunden  gehören  oder  nicht.  Der  Provinzbankier  hat  auf,
die  Übersendung  eines  Stücke-(Nummern)Verzeichnisses  verzichtet. ­

Einzelne  Banken  verlangen  regelmäßig  bei  der  Erteilung
von  Einkaufsaufträgen  die  Verzichtleistung  auf  Übersendung
eines  Nummernverzeichnisses  und  unterscheiden  dann  nur  Depot
B  und  Stücke-Konto.
F.  Lombarddarlehn.
a)  Aktive  Vorschüsse  gegen  Verpfändung  von  Waren  und
Effekten  verrechnet  ein  Lombardkapital-Konto,  deutlicher  Warenlombard-, ­
  Lombardeffekten-Konto  (in  Österreich  Effektenvorschuß-Konto)
  genannt,  das  wie  jedes  aktive  Darlehns-Konto
funktioniert  (vgl.  Darlehnsgeschäfte,  S.  220).  Das  Erträgnis
*)  Ausführlicher  Lettner,  Bankgeschäft,  S.  92  fl.
            
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